Aber sicher doch. Es kommt doch nicht darauf an, was er besitzt. Liebe wird nicht an einem schnellen Auto gemessen oder Heu von Geld. Hier zählen auch die kleinen Dinge. Wenn er bspw. Kellnern geht um dich auszuführen, dann ist es viel mehr wehrt, als wenn einer mit mehr Geld seine Geldbörse zückt. So sehe ich das. Denn da hat er sich bemüht - extra für dich. Und solch Leute, die mit wenig auskommen müssen, schätze die Dinge auch viel mehr.

Aber wenn jmd aus Bequemlichkeit nicht arbeiten gehen will und auch nicht seine Whg selbst zahlen will und nur Hotel Papa nutzt, dann nicht.

Also es kommt auf das Warum an. Wenn du verstehst was ich meine.

LG

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Die Vornamensänderung zu der auch das Hinzufügen eines weiteren Vornamens gehört, ist eine Namensänderung, die sich nach dem Namensänderungsgesetz richtet. Den dazugehörigen Antrag erhalten Sie beim Standesamt. Nach § 3 Abs. 1 NÄG darf der Familienname und nach § 11 NÖG darf der Vorname geändert werden. Es besteht jedoch keine freie Namenswahl. Die Namensänderung muss mit einem wichtigen Grund begründet werden.

Wichtige Gründe können zum Beispiel folgende sein:

- eine erhebliche seelische Belastung des Antragstellers

- religiöse Gründe

- zwangsweise eingeführter Familienname ist Sinnbild für Verfolgung und Unterdrückung

- der Name kann im allgemeinen Bewusstsein den Namenstäger herabzusetzen und sogar der Lächerlichkeit preisgeben

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