Kann ich mit einem DHL Nachsendeauftrag auch Bußgeldbescheide umleiten?

4 Antworten

Für einen Nachsendeauftrag gibt es keine Voraussetzungen. Natürlich muss aber die Anschrift, an die du deine Post weiterleitest, vorhanden sein. Man muss aber nicht unbedingt dorthin umziehen. Man kann einen Nachsendeauftrag zum Beispiel auch nutzen, um sich die Post an den Urlaubsort (im Inland jedenfalls) weiterleiten zu lassen.

Bei Bußgeldbescheiden funktioniert das allerdings in aller Regel nicht. Denn die werden per Postzustellungsauftrag versandt, und da greift der Nachsendeauftrag nicht. Entweder der Brief wird an der ursprünglichen Adresse zugestellt oder der Brief geht mit der neuen Anschrift zurück an den Absender.

Hallo zockerleon009,

DHL ist ein Paketdienst, und Bußgeldbescheide kommen per Brief. Die Nachsendung müsstest Du also bei der Deutsche Post beauftragen, dann sollte das möglich sein, sofern der Brief nicht mit speziellen Zustell-Auflagen verschickt wurde. Mehr zum Nachsende-Service der Deutsche Post AG findest Du hier: https://www.deutschepost.de/de/n/nachsendeservice.html

Allerdings gibt es in manchen Regionen auch private Post-Zustellunternehmen, die von einzelnen Behörden mit der Zustellung beauftragt werden. Wieweit das auch bei Bußgeldbescheiden passieren kann, vermag ich nicht einzuschätzen. Dann würde ein Post-Nachsendeauftrag wiederum auch nicht automatisch greifen.

Liebe Grüße 🙂

DHL ist der Paketdienst der Post. Die stellen Dir einen Bußgeldbescheid sicher nicht zu. Das macht die Post. Sofern die auch damit abgesendet wurden.

Es gibt vielerorts auch private Post-Dienstleister. Die bekommen von einem Nachsendeantrag bei der Post natürlich nichts mit.

nur, sofern diese auch mit der Post befördert werden. Bei uns aber wird Post von Gericht und Stadt zB durch den örtlichen Verlag zugestellt. Dann greift der Nachsendeantrag nicht.