Kann ich meinen O2 Vertrag wechseln oder frühzeitig kündigen?

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Es gab vor kurzen zwar durchaus Änderungen bei den Kündigungsmöglichkeiten für Laufzeitverträge u.A. in der Telekomminikation , aber das darin festgelegte Kündigungsrecht von einem Monat Frist gilt nur bei älteren Verträgen , deren erste Nominallaufzeit von 1 bis 2 Jahren ( laut Vertrag ) bereits erreicht , bzw. überschritten wurde .

Oder vereinfacht gesagt : wer erst vor wenigen Wochen oder Monaten einen TK-Laufzeitvertrag von über z.B. 24 Monate abgeschlossen hat , kann erst ab Beginn des 25. Laufzeitmonats mit einer verkürzten Frist von einem Monat kündigen .

eine Bekannte, die nicht wirklich gut deutsch kann, hat bei o2 einen Handy Vertrag gemacht. [...] Sie ist davon ausgegangen, dass dieser im handyvertrag miteingeschlossen ist

Da könnte höchstens auf dem Rechtsweg argmentiert werden , wenn die Bekannte dann eine Übervorteilung in Ausnutzung mangelnder Sprachkenntnisse bei der Aufbuchung kostenpflichtiger Zusatzoptionen durch den Verkäufer nachweisen könnte . Dann wäre zumindest prinzipiell eine Rücknahme der Zusatzoptionen erreichbar .

Das wäre nur auf Kulanz möglich, die ist aber Glücksache. Eine Tarifänderung in einen billigeren Tarif ist ausgeschlossen. Sie muss mit dem Vertrag 24 Monate leben (und bezahlen). Und lieber schon vorzeitig kündigen.

Ein Tarifwechsel ist immer möglich. Normalerweise gegen eine Gebühr, falls es ein günstigerer Tarif ist.

Vorzeitig kündigen ist normalerweise nicht möglich.