Kann ich meinen Arbeitgeber drum bitten meine Arbeitszeit aufgrund meiner kommenden nebentätigkeit zu ändern?
Moin moin.
Ich arbeite Teilzeit im Einzelhandel, immer spät von 18 bis 22 Uhr.
Da seitens meinens Chef kein entgegenkommen kommt bezüglich mehr Stunden unter Vertrag, bin ich dabei mir ein nebentätigkeit zu suchen. Von dieser weiß er auch.
Allerdings würden sich die 11 Stunden Ruhepause überschneiden.
Denn bis 22 Uhr zu arbeiten um dann morgens um 8 Uhr in der Schule als integrationshelfer anzufangen, funktioniert so nicht ganz.
Kann ich daher meinen Chef drum bitten beispielsweise von 16 bis 20 Uhr meine Schicht zu legen? Oder könne er dies grundsätzlich ablehnen?
Bin da gerade etwas am struggeln, ich möchte nicht einfach direkt meinen Hauptjob kündigen wenn ich nicht weiß ob ich langfristig als integrationshelfer arbeiten möchte. Bzw einfach auch weil ich einen unbefristeten vertrag habe und beim neuen job halt befristet bin.
4 Antworten
Oder könne er dies grundsätzlich ablehnen?
Zwar:
"Grundsätzlich" darf der Arbeitgeber zwar Deine Bitte ablehnen, "konkret" kommt es aber auf die tatsächlichen Umstände an.
Bezüglich (unter anderem) der Lage Arbeitszeit hat der Arbeitgeber ein Weisungsrecht im Rahmen von Verträgen, Vereinbarungen, Gesetzen nach der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers" Satz 1:
Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.
Aber:
Hier ist ausdrücklich von "billigem Ermessen" die Rede! Konkret bedeutet das, dass der Arbeitgeber bei seinen Entscheidungen (hier z.B. die Frage, ob er Deiner Bitte entspricht oder nicht) zwingend (!) die persönlichen Belange des Arbeitnehmers berücksichtigen und mit den betrieblichen Belangen abwägen muss.
Wenn Du also auf den Nebenjob mit Arbeitsantritt um 08:00 Uhr angewiesen bist und es dem Arbeitgeber mit zumutbaren "Belastungen" in organisatorischer, personeller, wirtschaftlicher Hinsicht mögliche ist, Deine Schicht vorzuziehen, dann darf er Deine Bitte nicht ablehnen!
So weit die rechtliche Lage ... Ob Du Dich damit gegen Deinen Arbeitgeber aber durchsetzen kannst oder - gegebenenfalls auch streitig - willst, kann ich nicht beurteilen. Recht haben und Recht bekommen sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge ...
Hallo Ich meine du kannst das ja mal ansprechen und sagen lieber Chef ich möchte 2 Dinge machen vielleicht findet man ein Kompromiss wer weiß ein Versuch ist es ja wert
Dein Chef kann grundsätzlich alles ablehnen. Du solltest dir überlegen einen ganz neuen Job zu suchen.
Nachtrag:
Außerdem ist diese Aussage so pauschal nicht richtig - siehe dazu meine eigene Antwort.
Kann ich daher meinen Chef drum bitten beispielsweise von 16 bis 20 Uhr meine Schicht zu legen?
Ja, du kannst ihn bitten.
Oder könne er dies grundsätzlich ablehnen?
Klar kann er dies ablehnen. Offenbar braucht er dich ja bis 22 Uhr (vielleicht wegen der Öffnungszeiten des Ladens).
Klar kann er dies ablehnen.
Einmal abgesehen davon, dass ein Arbeitgeber zwar viel "können" kann, aber auch viel nicht "dürfen" darf:
Diese Aussage ist so pauschal nicht richtig - siehe dazu meine eigene Antwort.
Deshalb schrieb ich sie ja auch nicht pauschal, sondern fügte noch einen Satz hinzu (den mit den Öffnungszeiten des Ladens). Aber danke für deine sehr ausführliche Antwort, die alle Unklarheiten beseitigt.
Ich freue mich ja schon, dass ein User nach einem solchen Kommentar nicht gleich reagiert, als wäre man ihm auf den sprichwörtlichen Schlips getreten - was hier leider sehr oft vorkommt.
"Können" kann der Arbeitgeber viel, "dürfen" darf er nur viel weniger.
Deine Aussage ist Unsinn.