Kann ich Gekündigt werden, wenn ich nicht zu gebrauchen bin auf der Arbeit?

4 Antworten

Ja, die Möglichkeit besteht wenn keine andere sinnvolle Stelle/Einsatzbereich möglich wäre. Der Arbeitgeber ist der Pflicht dir Arbeit zu beschaffen, aber wenn wirklich GAR nichts da ist, wäre das im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung grundsätzlich erstmal vertretbar ("Stellenabbau"). AAAAAABER ich bezweifle, dass der Arbeitgeber Bock hat sowas im Zweifel gerichtlich auszutragen, wenn er dich sonst eh nur noch ein Jahr beschäftigen müsste. Ist einfacher den Vertrag auslaufen zu lassen anstatt im Zweifel Gerichtskosten zu zahlen.

Ist aber halt schade für dich und eher die Frage ob du dich aktiv anderweitig umsehen willst um was zu lernen


Callidus89  28.10.2024, 11:37
Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung grundsätzlich erstmal vertretbar

Auch bei nem befristeten Vertrag? Der AG hat damit ja erklärt, den AN für Zeit X zu beschäftigen. Das kann er meiner Ansicht nach doch nicht einfach wieder zurück nehmen mit der Begründung "Sorry, hab doch nichts zu tun für dich. Hier die vorzeitige Kündigung". Anders herum könnte der AN ja schließlich auch nicht sagen "Sorry, hab doch anderes zu tun, hier meine vorzeitige Kündigung."

Das ist in der Pharmabranche durchaus üblich, dass man vor einen leeren Schreibtisch gesetzt wird. Mit der Zeit macht einen das psychisch so fertig, dass man selbst die Kündigung einreicht.

Bei dir zieht sich das hin, weil du ja im Homeoffice arbeitest. Und vielleicht ist das auch nur vorübergehend, bis man dir einen neuen Aufgabenbereich zuteilt.

An deiner Stelle würde ich aber durchaus die Initiative ergreifen und Arbeit einfordern. Vielleicht will man dich ja nur testen, ob du diese Initiative hast oder dir daheim einen schönen Lenz machst. Letzteres wiederum macht sich nicht besonders gut.

Erstmal eigentlich nicht. Du hast einen befristeten Vertrag und der gilt. Punkt. Ich glaub selbst betriebsbedingte Gründe wurden hier nicht greifen, weil der Vertrag eben befristet ist.

Ansonsten könnte der AG natürlich verhaltensbedingt oder personenbedingt kündigen. In Ermangelung von Aufgaben nicht zu arbeiten, ist aber kein Grund, der in einer ee beiden Kategorien fallen könnte.

Aber zu deinen Pflichten als AN gehört, dich zu melden und zu sagen "Ich habe nichts zu tun. Gib mir Aufgaben!".schst du das nicht, könnte das zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen. Gibt dir der AG trotzdem keine Aufgaben, hat er selbst schuld und kann es dir nicht zum Vorwurf machen, nichts zu tun. Dann wirst du tatsächlich fürs Nichtstun bezahlt und kannst dich entspannt zurück lehnen.

Ja, das kann passieren.

Woher ich das weiß:Recherche