Kann ich diesen Künstlername verwenden?

2 Antworten

Der Missbrauch ausländischer öffentlicher Würden ist strafbar, darunter können auch Adelstitel fallen, sofern diese eine Ehrung darstellen (Fischer StGB § 132a Rn. 10; LeipKomm § 132a Rn. 33). Beim Titel "Duchess" ist dies allerdings m. W. n. nicht der Fall, da dieser nicht ehrenhalber vergeben sondern nur vererbt werden kann und darüber hinaus auch aktuell sowieso kein Duchess-Titel existiert.

https://en.wikipedia.org/wiki/List_of_dukes_in_the_peerages_of_Britain_and_Ireland

LG

Queen785845 
Fragesteller
 08.10.2023, 20:31

Also darf ich ihn verwenden?

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ruhrgur  08.10.2023, 20:50
@Queen785845

Sofern der Duchess-Titel kein Ehrentitel ist, ja (was meinem Verständnis nach der Fall ist, aber keine Garantie auf Richtigkeit). Mit deutschem Strafrecht kann ich weiterhelfen, mit britischem Adeltum nur bedingt.

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Queen785845 
Fragesteller
 09.10.2023, 13:01

Danke, dann nenne ich mich einfach Catherine Smith als Künstlername.😊

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Wenn du klar machst das du nd adlig bist sollte das klargehen