Kann ich die Feldjacke tragen in der Schule?

Feldjacke - (Schule, Kleidung, Bundeswehr)

9 Antworten

Du darfst die Jacke tragen und einen rosa Rock dazu... das kann man dir höchstens verbieten, wenn du in der Berufsschule in einer Werkstatt oder Labor arbeiten muss, da gibt es nämlich Vorschriften an Schutzkleidung. Ansonsten kannst du rumlaufen wie du willst, nur nicht nackt.

Foto-Tipp: Ich sehe nur einen Haufen Stoff in Flecktarnmuster. Wenn man möchte, dass andere daraus eine Jacke erkennen, legt man diese ausgebreitet auf einen Tisch oder auf den Boden oder hängt sich an einen Kleiderbügel. Dann macht man das Foto.

10 Teile übereinander, wenn es Spaß macht.

Das hier sollte deine Frage beantworten.

Ich Frage mich nur warum man etwas tragen möchte was man nicht ist?

Ich persönlich finde es lächerlich wenn Zivilisten so etwas aus "Mode" tragen. Die meisten tragen es dann auch noch falsch.

Aber naja jeden sein.

Hier der Paragraph der das beantworten sollte.

§ 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

(1) Wer unbefugt

1.  inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche

Würden führt,

2.  die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und

Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt,

Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,

3.  die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder

4.  inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen,

Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen

der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.

(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3,

bezieht, können eingezogen werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Marineinfanterist

Ja natürlich...warum denn auch nicht?

Ist halt Geschmackssache.

Es gibt kein Gesetz dagegen.

Und wenn du wirklich so rumlaufen willst, ist das deine Sache.