Kann ich aus diesem Grund meinen Namen ändern?
Ich bin 15 Jahre alt und werde meinen Namen jetzt nicht sagen, aber er ist halt relative "normal". Nichts mega Peinliches oder so, aber ich hasse ihn trotzdem, seit ich klein bin. Der Name gibt mir das Gefühl, ein Außenseiter zu sein. Er fühlt sich total unweiblich an, und ich finde, es klingt einfach wie ein richtiger Oma-Name.
Jedes Mal, wenn ich in der Schule so genannt werde, könnte ich schreien, weil ich es so schrecklich finde. Es macht mich fertig, wenn ich ihn höre – egal ob es mein Name ist oder nicht. Und wenn mich jemand so nennt, hab ich direkt diese Stimme im Kopf, wie meine Mutter mich als Kind angeschrien hat. Das gibt mir so ein mieses Gefühl, ich könnte echt heulen. Der name fühlt sich so an alls würden mich alle "B@&ch" oder sowas nennen anstatt meinen Namen.
Wenn ich bald auf die Arbeit gehe, würde ich gerne das ich anders gennant werde. Und nicht nur gennant, ich möchte nicht mehr mit diesem Namen verbunden werden. Ich schwöre wenn ich denn noch einmal nur höre dreh ich um.
6 Antworten
Du kannst dich ganz einfach anders vorstellen. Ich werde auf der Arbeit auch ausschließlich mit meinem Spitznamen angesprochen. Zumindest von denen, die mich kennen und duzen.
Eine rechtlich gültige Namensänderung ist soweit ich weiß ein komplizierteres Unterfangen. Und scheint mir hier auch unnötig.
Du bist sicher Dein grösster Kritiker, andere empfinden das sicher gar nicht unangenehm, oder gar "schlimm". Aber Du musst Dich wohl fühlen und wenn Du schon an Namensprobleme in der zukünftigen Arbeit denkst, dann rede mit den Eltern und erkundigt euch, ob Du eine schriftliche Erlaubnis benötigst, ob die Namensänderung auch vor dem 18. Lebensjahr möglich ist.
Ja, man kann seinen Vornamen ändern lassen, dafür müssen Papiere eingereicht werden. Es gibt einiges zu beachten, was hier aufgelistet ist:
Alles Gute für Dich und frohe Weihnachten 🎄
Name ändern in Deutschland: Die gesetzliche Grundlage
Grundsätzlich ist eine Namensänderung in Deutschland möglich. Jede Person hat das Recht, ihren Nach- oder Vornamen ändern zu lassen. Die gesetzliche Grundlage bildet das Namensänderungsgesetz (kurz: NamÄndG), konkret: § 1 NamÄndG i.V.m. §§ 3,5,9 und 11 NamÄndG. Darin heißt es unter anderem:
„Der Familienname eines Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, eines Staatenlosen oder heimatlosen Ausländers mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland oder eines Asylberechtigten oder ausländischen Flüchtlings mit Wohnsitz im Inland kann auf Antrag geändert werden“
und
„Ein Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.“
Mögliche Gründe für einen Namenswechsel sind beispielsweise:
- Der Vorname wird von der Mehrheit als anstößig gesehen (z.B. Osama, Adolf)
- Der Vorname verleitet andere zu Wortspielen oder lädt zur Lächerlichkeit ein (z.B. Siri, Alexa)
- Traumatische Erlebnisse, die eng mit dem Vornamen verknüpft sind
- Transsexualität bzw. Transgeschlechtlichkeit
Eine Namensänderung erfolgt auf Antrag beim zuständigen Standes- oder Einwohnermeldeamt. Der Antrag muss schriftlich erfolgen, entsprechende Formulare teilt die zuständige Behörde aus.
Die Kosten für eine Änderung des Vornamens liegen bei maximal 255 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Änderung von Dokumenten, beispielsweise des Personalausweises.Vornamen-Änderung einklagen – ist das möglich?
Wird ein Antrag auf Namensänderung von der zuständigen Behörde abgelehnt, können Betroffene innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen. Wird auch diesem nicht stattgegeben, kann die Namensänderung beim Verwaltungsgericht eingeklagt werden.
https://www.allrecht.de/alles-was-recht-ist/namensaenderung-wie-kann-man-den-vornamen-aendern-lassen/#:~:text=Wie%20kann%20man%20seinen%20Vornamen,teilt%20die%20zust%C3%A4ndige%20Beh%C3%B6rde%20aus.ne bei der Suche nach einem kompetenten Rechtsbeistand.
Hast du nur diesen einen Namen? Ich habe 2 Namen und konnte den einfach wechseln, irgendwann mit 8 oder 9 Jahren hab ich das einfach gemacht.
Gab damals mit Eltern und Verwandtschaft zwar bisschen Stress, aber irgendwann war das ausgestanden und heute spricht keiner mehr davon.
Hallo Hildegard
"Ich mag meinen Namen nicht" reicht leider nicht.
Wenn du dein Geschlecht änderst, adoptiert wirst oder der Namenswunsch religiös bedingt ist geht das.
Du kannst dich soweit ich weiß auch in psychiatrische Behandlung begeben und den Doc überzeugen dass dein Name dich psychisch belastet. Wenn er das attestiert ist das ebenfalls ein Änderungsgrund fürs Standesamt.
Ja, du kannst dich einfach mit einem anderen Rufnamen vorstellen. Eine Kollegin von mir heißt eigentlich Gabriele findet diesen Namen aber schrecklich und hat geäußert Nina genannt werden zu wollen. Sie unterschreibt auch ihre Mails mit Nina.
Natürlich kannst du auch deinen Namen im Pass ändern lassen, dies kostet aber Geld.
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Hab gerade mal gegoogelt, aber das ist mal wieder unterschiedlich je Bundesland. In einem 50-500€, im nächsten bis 1.500€. Andere nur bei gewichtigen Gründen... also einfachste und günstigste Lösung die erst genannte.