Kann ich auch Justizvollzugsbeamter ohne Fachhochschulreife o. Abitur werden?

1 Antwort

Ja, kannst Du!

Siehe Wikipedia!!!

Voraussetzungen und Ausbildung

Die duale Ausbildung dauert meist zwei Jahre, sie kann aber z. B. bei einem späteren Einsatz z. B. Krankenpflegedienst, Werkdienst auf 1,5 Jahre verkürzt werden (in NRW und im Saarland beträgt die Ausbildungszeit ebenfalls 2 Jahre auch wenn der Meisterbrief schon vorhanden ist), wenn man einen entsprechenden Beruf (z. B. Krankenpfleger) erlernt hat. Die theoretischen Abschnitte finden in einer Justizvollzugsschule statt; die praktischen Ausbildungsabschnitte werden in verschiedenen Justizvollzugsanstalten durchgeführt. Um zugelassen zu werden, benötigt man unter anderem die mittlere Reife sowie eine abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder eine abgeschlossene Berufsausbildung und Fachhochschulreife oder Abitur; Eingestellt wird zwischen dem 20. und 38. Lebensjahr. Ein tadelloses Führungszeugnis ist ebenfalls Voraussetzung für eine Einstellung.

Da die Gefangenen gegenüber den Beamten oft feindselig eingestellt sind, stehen die Beamten unter einer hohen psychischen Belastung. Die Vollzugsbeamten sind aber durch ihre zweijährige Ausbildung routiniert genug, um mit solchen Situationen professionell umzugehen.

Aufgrund der immer höher werdenden psychischen Belastung (u. a. aufgrund permanenten Personalmangels) stieg der Anteil an Frühpensionierungen kontinuierlich an, je nach Bundesland liegt der Anteil an Frühpensionierungen zw. 46 u. 56 Prozent. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen ist mit einem Anteil von 56 % an Frühpensionierungen Spitzenreiter.