Kann ich an der Bundestagswahl nach meinem Umzug teilnehmen?
Ich musste vor kurzem aus beruflichen Gründen umziehen. Ich bin zwar im selben Bundesland geblieben, aber ich lebe nun in einem anderen Wahlkreis. Die Anmeldung am neuen Wohnort erfolgte erst gegen Ende Januar, da vorher keine Termine in der Gemeinde frei waren. Ich bin bereits Anfang Januar hierher gezogen. Ich wusste nicht, dass man sich in ein Wählerverzeichnis eintragen muss, da ich zuvor keine Probleme mit den Wahlbenachrichtigungen hatte.
Nun ist es so, dass die Wahlbenachrichtigung Anfang Januar nach meinem Umzug an meine alte Adresse geschickt wurde und natürlich wieder zurückging an die Gemeinde. Man hat mir am neuen Wohnort gesagt, dass ich dort aber wahlberechtigt bleibe, weil ich mich nicht am neuen Wohnort in das Wählerverzeichnis eingetragen habe. Die alte Gemeinde beharrt allerdings darauf, dass sie mir keine Briefwahlunterlagen schicken können, da sie keinen Wahlschein für mich erstellen können.
Folgende Passage auf der Seite der Bundeswahlleiterin spricht für die These meines neuen Wohnortes:
„2. Umzug und Ummeldung in der Zeit vom 41. bis zum 21. Tag vor der Wahl
Die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes erfolgt nur auf Antrag. Wird ein Antrag nicht gestellt, verbleiben Umziehende im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben am bisherigen Wohnort das Wahlrecht aus, und zwar entweder vor Ort oder durch Briefwahl.“
Quelle: https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/u/umzug.html
War jemand in einer ähnlichen Situation und weiß was ich machen kann? Mir ist es wichtig an dieser Wahl teilzunehmen.
2 Antworten
Dann lass Dich in das Wählerverzeichnis Deines neuen Wohnortes eintragen.
Ich wusste nicht, dass man sich in ein Wählerverzeichnis eintragen muss, da ich zuvor keine Probleme mit den Wahlbenachrichtigungen hatte.
Das muss man auch gar nicht. Man kann nur prüfen, ob man im neuen Wohnort in diesem Verzeichnis drinsteht, wenn man innerhalb der Frist von mindestens sechs Wochen vor der Wahl umgezogen ist, also spätestens am 11.01.