Kann ich als Lehrer einen anderen Beruf ausüben?

4 Antworten

Du kannst jederzeit jede Berufsausbildung anfangen, die du möchtest. Wichtig ist, dass du die Zugangsvoraussetzungen für diese Berufslaufbahn auch hast. Für Medizin bräuchtest du beispielsweise ein hervorragendes Abitur, als Pilot bräuchtest du die Flugtauglichkeit.

Wenn du einen Ausbildungsbetrieb findest kannst du auch Bürokauffrau lernen. Wahrscheinlich kannst du da auch als Quereinsteiger in reinkommen.

Solltest Du wieder als Lehrerin arbeiten wollen gibt es je nach Bundesland und dann geltenden Vorschriften unterschiedliche Antworten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung in beruflichen Fragen

Du kannst so viele Ausbildungen machen wie Du lustig bist - und solange Du einen Chef findest, der Dich ausbilden möchte. Da gibt es keine Grenze. Du musst Dich unter Umständen nur immer selbst finanzieren.

Ob und nach wie vielen Jahren der "Abstinenz" Du wieder Lehrerin sein darfst, kann ich Dir nicht sagen. Ich weiß nur von mir selbst, dass mir mein erlernter Beruf nichts mehr wert ist, weil ich nie eine Fortbildung gemacht habe und jetzt an sich ein Computer meine Arbeit erledigt.

Kannst Du jederzeit. Nur mit der späteren Verbeamtung musst Du halt im Auge haben, dass die (je nach Bundesland) nur bis zu einem bestimmten Lebensalter möglich ist.


Emma1245 
Fragesteller
 25.05.2024, 10:54

Okay, also könnte ich, trotz Berufswechsel zwischendurch, Verbeamtet werden, wenn ich ein gewisses Lebensalter noch nicht überschritten habe richtig?

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HeidiElstertal  25.05.2024, 11:09
@Emma1245

Richtig. Für die Verbeamtung brauchst du die laufbahnbefähigung, die du mit dem 2. Staatsexamen hast. Allerdings ist das größte Risiko im Besmtenverhältnis die Krankenversicherung. In manchen Bundesländern kannst du einfach in der GKV bleiben, der Dienstherr übernimmt den Arbeitgeber Anteil. Andere Bundesländer kennen diese „Pauschale Beihilfe“ nicht, sodass eine freiwillige GKV theoretisch möglich aber ohne Arbeitgeber-Anteil zu teuer wäre. PKV mit erhöhten Alter und dicker Krankenakte kann ebenfalls sehr teuer werden. Wobei einige Versicherungen Öffnungsklauseln für neuverbeamtungen haben, wo der Risikozuschlag auf 30% gedeckelt ist.

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Mit dem zweiten Staatsexamen hast du die volle Lehrbefähigung. Allerdings wird es sein, wenn du nach ein paar Jahren wieder in den öffentlichen Dienst einsteigst, dass deine frühere Berufserfahrung in der Eingruppierung der Entgeltstufe unberücksichtigt bleibt. Liegen zwischen dem alten und dem neuen Arbeitsverhältnis im Schuldienst länger als sechs Monate, wirst du bei Neueinstellung wieder in Stufe 1 eingestellt. Punkt 3 der Protokollerklärung zu § 16 Abs. 2 TV-L.


Emma1245 
Fragesteller
 25.05.2024, 10:53

Okay, also ist es mir grundsätzlich möglich und realistisch den Beruf zwischendurch zu wechseln, jedoch würde ich von der Endgeldstufe wieder „zurückversetzt“ werden richtig?

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