Kann ich als Besitzer einer Eigentumswohnung rausgeworfen werden von dem Besitzer des Hauses?

Christiangt  26.06.2020, 21:15

Bist du Mieter oder Gehöhrt dir die Wohnung?

Anonym73000 
Fragesteller
 26.06.2020, 21:39

Die Wohnug gehört mir aber nicht das Haus

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Rauswurf im Wege des Entziehungsverfahren nach § 18 WEG ist fast unmöglich.

Es müsste sich dann schon um einen schwerwiegenden Fall (Morddrohung oder ständiges Prügeln eines Miteigentümers oder eine große Vielzahl von Kleinigkeiten über mehrere Jahre hinweg) handeln. Und selbst in einem schwerwiegenden Fall, muss zuvor eine Abmahnung an den entsprechenden Miteigentümer erfolgen. Wenn dies nicht erfolgte, wird eine mögliche Klage abgewiesen.

Mir ist bislang noch kein erfolgreiche Entziehungsklage bekannt, da die Anforderungen hierfür schon sehr hoch sind.

Alle sind Besitzer des Gebäudes, zu Teilen. Die Eigentümergemeinschaft kann den Entzug des Eigentums nur in gravierenden Ausnahmefällen erwirken.

Ja. Bei häufigem Verstoß gegen Teilungserklärung, Hausordnung oder Zahlungsrückständen kann ein Zwangsverkauf erwirkt werden.hab hier selber eine Eigentumswohnung

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn die Wohnung dein Eigentum ist, kann dich niemand rauswerfen. Ausser deiner Frau, vielleicht... 😉

Aber an die Hausordnung muss man sich natürlich schon halten, ist ja klar.

Grundsätzlich siehe Frank187 - das ist so korrekt.

Damit Du Dich aber selbst ein wenig einlesen kannst, folge diesem Link und im §18 dort auch den weiteren Verweisen (z.B. zu §14, Satz 1)

https://dejure.org/gesetze/WEG/18.html

https://dejure.org/gesetze/WEG/14.html

Es bedarf aber eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft, der Du ja auch angehörst. Deswegen die Frage: Dir gehört eine Wohnung, wie viele gehören dem "Hausbesitzer" und gibt es noch weitere Eigentumswohnungen, die ihm nicht gehören? Das wäre ggfs. noch von Interesse.

Woher ich das weiß:Hobby
Anonym73000 
Fragesteller
 26.06.2020, 22:00

Außer mir gehören auch noch 2 weitere zur Eigentümergemeinschaft dazu

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oklein  26.06.2020, 22:05
@Anonym73000

Es ist also relativ einfach: Die Abstimmung erfolgt nach Anteilen am Gesamtgebäude in x/1000. Wenn also Dein "Hausbesitzer" nicht über 500/1000el vertritt, dann kommt er mit einem Zwangsverkauf gar nicht durch.

Ich empfehle aber dennoch, dass Du Dich ein wenig durch das WEG durchliest und dann ggfs. Anschlussfragen stellst. Du kannst auch einmal im Netz nach Fällen zu den beiden Paragrafen googlen, um Dir ein Bild zu machen, dass es nicht so einfach ist, einen Miteigentümer rauszubekommen.

Lärm selbst ist erstens noch zu definieren und wie sieht es der andere Eigentümer (ihr seid ja wohl zu dritt in dem Haus)?

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