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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Für das bloße unter der Schranke her fahren nicht. Nur z.B. wenn mit der Schranke die Bezahlung einer Gebühr sichergestellt werden soll (Erschleichen einer Leistung) oder wenn er nicht berechtigt war das Gelände hinter der Schranke zu befahren (Hausfriedensbruch).