Kann einer seinen Amazon Geschenk zurück ziehen?

2 Antworten

Eine Schenkung ist wirksam, wenn sie abgeschlossen ist oder notariell beglaubigt wurde.

Sobald du den Gegenstand erhältst, ist die Schenkung abgeschlossen und somit ist dies nun dein Eigentum.

Es sei denn natürlich, dass der Schenkende nicht das Geld an Amazon zahlt. In dem Fall wird das etwas schwieriger. Im schlimmsten Fall musst du es zurückschicken, du bist aber keinesfalls zur Zahlung verpflichtet. Mehr weiß ich aber auch nicht.

MSc0tt  16.02.2021, 01:44

Nein, zurückschicken muss sie es in diesem Fall nicht, da sie das Eigentum gutgläubig erworben hat.

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Christoph987  16.02.2021, 01:58
@MSc0tt

Nein, das ist inkorrekt. Der Eigentümer übergibt die Sache nicht direkt an den Fragesteller, deswegen gilt §929 Satz 2 BGB.

Nach §932 Abs. 1 Satz 2 BGB muss in dem Fall aber der Erwerber den Besitz vom Veräußerer erlangt haben. Dies ist aber nie geschehen, da Amazon das Paket direkt an den Fragesteller geschickt hat.

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Christoph987  16.02.2021, 02:02
@Christoph987

Wobei das doch eine Übergabe nach §929 Satz 1 sein kann, weil §931 gelten dürfte. Das ist echt kompliziert... 🤔

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MSc0tt  16.02.2021, 02:25
@Christoph987

In der Tat ist eine direkte Übergabe auch nicht erforderlich, da diese durch die Versendung der Ware ersetzt wird.

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Christoph987  16.02.2021, 02:44
@MSc0tt

Auch das ist nicht korrekt. Die Übergabe findet durch Übertragung des Anspruchs auf Herausgabe statt. Ob es versandt wird, ist unerheblich. Die Schenkung findet offenbar auch dann statt, wenn Amazon das nicht versenden kann oder will. Zumindest lese ich das so.

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Christoph987  16.02.2021, 02:50
@Christoph987

Ach Mist, auch wieder falsch, natürlich gibt es dafür wieder einen eigenen Paragraphen (934)... Man sollte meinen, dass ich das so langsam gelernt haben sollte, immer nochmal weiterzulesen 😂

Aber dann wäre die Versendung der Ware auch nicht ausreichend. Der Fragesteller müsste die Sache tatsächlich erhalten haben.

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Wenn dir jemand etwas schenkt und du die Schenkung annimmst, dann gehört dir das Geschenk (516 BGB). Du musst das Geschenk nur bei grobem Undank (530 BGB) oder wenn der Schenker verarmt (523 BGB) zurückgeben.

Christoph987  16.02.2021, 01:45

§528 BGB. §523 ist die Haftung.

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MSc0tt  16.02.2021, 01:47
@Christoph987

Ja stimmt, danke! Das kommt davon, wenn man nicht nochmal reinschaut.

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