Wenn dir jemand etwas schenkt und du die Schenkung annimmst, dann gehört dir das Geschenk (516 BGB). Du musst das Geschenk nur bei grobem Undank (530 BGB) oder wenn der Schenker verarmt (523 BGB) zurückgeben.

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Mit 1200 mA kannst du 60 LEDS mit je 20 mA versorgen. Also die nehmen sich je 20 mA von den 1200.

Nur die Spannung sollte die 12 V nicht übersteigen. Dann brennen die LEDs nämlich durch.

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