Kann ein Lehrer seine Schüler anzeigen weil sie sich über ihn beschweren?


13.12.2024, 09:39

*hab mir nochmal bisschen Info bei der para eingeholt, er meinte sogar die nächste klasse wo das passiert bekommt einen ganzen Strafantrag💀

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich kann und darf sich ein Lehrer auch über Mobbing seitens der Schüler beschweren, über dumme Anrede, Diffamierung, etc.

Seine erste Anlaufstelle muss allerdings der Rektor seiner Schule sein. Wenn er dort nicht weiterkommt, dann kann er auch eine Strafanzeige stellen.

Aber jetzt mal auf dem Teppich bleiben: Wenn ihr bei diesem Lehrer nichts lernt - und auch andere Klassen dieses Problem haben, bildet bitte einen Ausschuss mit ein paar Sprechern der jeweiligen Klassen und sprecht im Rektorat vor. Wenn es das gibt, dann auch beim Elternbeirat.

Das ist EUER Weg und ich würde mich an dieser Stelle nicht von vom auch immer bedrohen lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Technische Aus- und Weiterbildung

Beschweren an sich stellte keine strafbare Handlung dar. Vermutlich hat die Parallelklasse sich im Ton vergriffen, aber auch dann wäre es eine Bankrotterklärung seitens des Pädagogen, mit einer Anzeige zu reagieren!


UrAnqxa 
Beitragsersteller
 13.12.2024, 09:43

Die andere Klasse hatte nur eine Liste mit Unterschriften angelegt um ihn loszuwerden, was sie ihm dann aber genau gesagt haben weiß ich nicht

Nein, warum dürfte der Lehrer seine Schüler anzeigen?

Wendern Zeigen die Schüler mit ihren Eltern diesen Dulli an. Das geht echt nicht was der da abzieht, der muss schon sein Stoff den er zu tun hat und den Kindern beibringen muss machen.

Was sagt denn euer Schulleiter/in ?

Lg


UrAnqxa 
Beitragsersteller
 13.12.2024, 08:20

Wir werden mit der ganzen Klasse mal zu unserer Schulleiterin gehen, wenn der versucht uns anzuzeigen geht das doch eh wahrscheinlich nicht durch

StarWarsLover90  13.12.2024, 08:22
@UrAnqxa

Wie stellt der sich das denn vor? Will er die Klasse zerstören oder was? Wendern kann er von der schule geschmissen werden aber nicht ihr alle zusammen.

Die Drohung euch anzuzeigen kann man als strafbare Nötigung auffassen. Wendet euch an die Schulleitung. Und wenn diese nicht entsprechend reagieren sollte, könnt ihr (am besten mit Hilfe eines Anwalts) eine Dienstaufsichtbeschwerde an die zuständige Stelle eures Bundeslandes schicken.

P.S.: Bei wem sollte er euch anzeigen? Etwa bei der Polizei? Ihr habt ja nichts Strafbares getan.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lehrer u. Fachbetreuer für Mathematik und Physik i.R.

Still  13.12.2024, 08:54

Da eine Strafanzeige nicht verwerflich ist, kann keine Nötigung vorliegen.

Littlethought  13.12.2024, 09:10
@Still

Die Androhung ist in diesem Fall zwar unsinnig, aber da offensichtlich die Unkenntnis der Kinder und die Machtposition des Lehrers ausgenützt wird, ist sie wohl auch verwerflich. Unter welcher Rechtsposition man das einordnen soll mögen Gerichte entscheiden.

Still  13.12.2024, 09:37
@Littlethought

Nein, da gibt es keine willkürliche Betrachtung. Eine Strafanzeige ist ein legales Rechtsmittel und kann nie als "verwerflich" ausgelegt werden.

Wendet Euch an Eure Erziehungsberechtigten, Euren Klassenlehrer bzw. an die Schulleitung.

Anzeige = Meise :D

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..