Kakteen vor dem Haus, Eingangsbereich?

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Also erst mal gibt es grundsätzlich keine allgemeine Pflicht, vor Kakteen auf dem eigenem Grundstück zu warnen, ausgenommen es handelt sich um eine speziell gefährliche oder ungewöhnliche Situation die solche Warnungen Sinnvoll machen.
Normale Kakteen im Garten oder auf Terassen stellen in der Regel keine Gefährdung dar. Da Kakteen bekannt für ihre Stacheln sind, aber diese sind eine natürliche Eigenschaft der Pflanze ist, stellen sie so perse erst mal keine außergewöhnliche Gefahr dar vor der man bewusst warnen musst.
In einigen Außnahmen könnte aber Warnpflicht bestehen, nämlich wenn sie besonders groß sind, oder gefährliche Sorten beinhaltet. Kakteen die also besonders große pder spitze Stacheln haben oder deren Stacheln leicht abbrechen und Haut ernsthaft verletzen können, dann könnte eine Warnung angebracht sein. Das gilt vor allem wenn auch Kinder oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität zugang zu den Pflanzen haben können. Auch wenn Kakteen an einem Ort stehen, der für die Öffentlichkeit zugänglich ist, z.B. an einem Weg oder in einem Garten, der oft von Besuchern betreten wird, könnte eine Warnung sinnvoll sein. Dies gilt insbesondere, wenn die Kakteen nicht gut sichtbar sind.
Im Bezug zur Eigenverantwortung wird von Erwachsenen oft erwartet dass sie vorsichtig mit Pflanzen umgehen und sich vor möglichen Gefahren schützen. Daher liegt die Verantwortung, sich vor den Kakteen in Acht zu nehmen, in erster Linie beim Einzelnen. 

Kurz. Normalerweise ist keine Warnpflicht vor Kakteen auf dem eigenem Grundstück vorgeschrieben, nur in besonderen Fällen, die eine erhöhte Gefährdung dastelllen, könnte eine entsprechende Warnung in Form von Ausschilderung empfehlenswert sein.
Ob es auch da gesetzliche Vorschriften gibt zum Beispiel wenn deine Kakteen jetzt sehr hoch sind, kannst du sonst bei deiner zuständigen Gemeinde mal anfragen wenn du sicher gehen willst. Falls es dafür nämlich Richtlinien geben sollte, dann bist du auf der sicheren Seite und kannst vorsorgen und bist für den Fall der Fälle abgesichert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Arbeite seid über 8 Jahren in einem Floristikbetrieb

Mir wäre das egal. Müssen andere Leute eben aufpassen wenm sie mein Grundstück betreten und wenn nicht, dann werden sie es beim zweiten Mal sicher tun.

Solange nichts passiert, ist alles ok.
Sollte es aber zum Unfall kommen, kann es passieren, dass der Benachteiligte Schadensersatzansprüche erhebt.