Käufer beschuldigt mich?
Ich brauche Rat. Ich hoffe jemand kann mir helfen. Ich habe einen Entsafter bei Ebay kleinanzeigen verkauft. Dieser hat ein Wert von 279€ Er war unbenutzt und ich habe ihn dann für 95€ mit Versand dieser Betrag schon 8,50€ verkauft. Auf den Fotos war alles ein zusehen. Einwandfrei. Der Satz dies ist ein Privat Verkauf, keine Garantie keine Rücknahm stand in meiner Anzeige. Nun kommt der Käufer damit das Gerät wäre benutzt und hätte sehr viele Mängel. Ich weiß nicht ob durch den Versand kratzt oder ähnliches entstanden sind.Ich habe diesen Versucht so gut es mir möglich war ordentlich zu verpacken so das keine Lücken im Karton sind. Der Verkäufer sagt Ich hätte betrogen und falsche Bilder rein gestellt. Klar gibt es solche Verkäufer Ich bin wirklich keiner davon. Ich bin immer ehrlich und gebe jeden Mängel an.
Der Käufer sagt es sind wasserflecken sowie Einkerbungen am Schaber. Er diskutiert und will eine Lösung. Das Gerät war neu aber nicht orginal verpackt. Wir haben es wirklich nie benutzt. Wasserflecken können davon kommen das ich es nochmal feucht abgewischt habe. Ich bin wirklich ein ehrlicher Verkäufer. Mit was muss ich den jetzt rechnen.
3 Antworten
Sofern du, wie von dir beschreiben, eine Gewährleistungspflicht ausgeschlossen hast, bist du erstmal auf der sicheren Seite, sofern keine wirklich arglistig verschwiegenen Mängel vorliegen. Du hast eine gesetzliche Sorgfaltspflicht, allerdings muss der Käufer auch beweisen das du ihn wirklich betrogen hast.
Wenn das Gerät also augenscheinlich Nutzungsspuren hat (woher auch immer) aber trotzdem noch funktioniert, dann ist das kein arglistiger Mangel.
Von daher kannst du erstmal cool bleiben. Wenn du möchtest, dann kannst du anbieten die Ware zurück zu nehmen und nach erhalt das Geld zurück zu schicken, mehr ist aber auch nicht drin.
Sollte es zu einem Streitfall kommen, wäre das zivilrechtlich, was bei einem Streitwert von 95€ keinen Interessiert.
Sofern du, wie von dir beschreiben, eine Gewährleistungspflicht ausgeschlossen hast, bist du erstmal auf der sicheren Seite,
Korrekterweise hat er es aber nicht getan.
Warte vielleicht nochmal auf andere Antworten oder stell die Frage nochmal - aber prinzipiell würde ich sagen, du machst nichts falsch wenn du erstmal nicht darauf eingehst. Lass dich nicht stressen, sondern beruf dich auf deinen Ausschluss. Laut dem was ich jetzt so auf die Schnelle gelesen habe, wird sowas am Ende im Einzelfall entschieden, und da sind 95€ für nen Entsafter nichts weswegen irgendjemand ein Fass aufmacht.
Dieser hat ein Wert von 279€ Er war unbenutzt und ich habe ihn dann für 95€ mit Versand dieser Betrag schon 8,50€ verkauft.
Das war aber ein sehr schlechter Deal.
Der Satz dies ist ein Privat Verkauf, keine Garantie keine Rücknahm stand in meiner Anzeige.
Das sichert dich aber heute nicht mehr ab. Der Satz ist veraltet und sollte nicht mehr verwendet werden. Richtig heißt es: "Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung". Für die Zukunft bitte diesen Satz verwenden um auf der sicheren Seite zu sein.
Ach und der Käufer hat mit Familie/Freunde gezahlt da er nicht noch mehr bezahlen wollte. Weil ich drum gebeten habe die Gebühren bitte im Preis zu bedenken. Er meinte dann Familie und Freunde wäre völlig ok.
- Entstehen dem Käufer keine "weiteren Kosten"
- Gut für dich, es greift kein Käuferschutz und somit kann man auch keinen Käuferschutzbetrug machen
Hier steht es erstmal Aussage gegen Aussage.
Gut für dich: Er kann erstmal kein Geld zurückfordern. Schlecht für dich: Du hast PayPal um eine Gebühr betrogen. Kann zu einer Sperrung oder gar dauerhaften Einschränkung deines PP-Kontos führen.
Was du nun machen kannst, nun ja, du selber nicht viel. Du hast deine Pflicht, sofern du keine Mängel verheimlicht hast, auch in soweit erfüllt. Der Käufer steht nun in der Beweispflicht dass DU die Mängel verschwiegen hast... er könnte versuchen zu klagen, aber glaube kaum dass er das machen wird.
Ich würde es erstmal ignorieren und schauen was kommt. Sollte was kommen, Anwalt einschalten.
Mit was muss ich den jetzt rechnen.
Kommt drauf an:
Wie hat der Käufer bezahlt?
Glückwunsch.
Dann weißt Du ja, was passiert, sobald der Käufer einen Käuferschutzfall wegen eines abweichenden Artikels eröffnet.
er kann das geld zurück verlangen. Aber habe ich auch irgendwelche Rechte. Für mich scheint es gerade so das er mit Absicht Mängel an das Gerät gemacht hat.
Dann hat er auch keinen Käuferschutz, und ob er sonst noch was unternimmt ist mehr als fraglich.
Wie gesagt. Der Satz stand das es ein Privat Verkauf ist, keine Garantie, keine Rücknahme. Seine Aussage er fühlt sich hintergangen. Aber dieses Gerät wurde nie benutzt und ich habe auch viele Bilder drin gehabt. Nun schickt er mir Bilder und ich weiß garnicht woher er diese nimmt. Vor 3 Tagen wo ich es verschickt habe. Hatte es keine Mängel. Er ist sehr penetrant mit seinen Nachrichten und ich hoffe das dies irgendwann aufhört. Da wir uns gefühlt im Kreis drehen