Jugendschutz, Pornographie, Tankstelle?

3 Antworten

Es sollte reichen, wenn das Ordnungsamt eine Verwarnung ausspricht. Dann muss der Verkäufer handeln.

Das darf er auch gar nicht. Er muss das Material so lagern, das Unberechtigte keinen Zugriff darauf haben.

Ein Anruf beim Ordnungsamt oder Jugendamt würde ihm schon auf die Sprünge helfen. Ev. sollen die auch mach checken, wie ernst er das mit der Tabak und Alkoholabgabe an Minderjährige sieht.

Das könnte alles sehr teuer für ihn werden.