Jugendamt, kann ich mir aussuchen wo ich hingehe?

2 Antworten

Wenn sich deine Eltern wirklich nicht einigen können und auch das Jugendamt nicht vermitteln kann, dann muss das ganze vor das Familiengericht.

De facto führt an dem Willen einer 16-jährigen kaum ein Weg vorbei. Anders zu entscheiden, wäre nicht kindeswohldienlich.

Bei deiner Schwester ist die Sache nicht ganz so eindeutig. Aber auch bei ihr sehe ich die Chancen gut, wenn sie sagt, dass sie bei Mama und Schwester bleiben will.

P.S. Deine Mutter sollte sich eine Beratung bei einer Fachanwältin für Familienrecht suchen. Erstberatungen sind oft kostenlos.

Du hast auf jeden fall für dich Mitspracherecht, deine Schwester wird vermutlich vom Jugendamt befragt u die entscheiden dann ob das so passt oder ob sie anderer Ansicht sind