Jugend- und Auszubildendenvertretung?

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Also die Frage ist, ob du dich wirklich engagieren willst. Dann kannst du natürlich die Wahl annehmen.

Vor- und Nachteile sind im Regelfall nicht riesig. In Abhängigkeit, ob das BetrVG oder ggf. ein Landespersonalvertretungsgesetz Anwendung findet, kann man als großen Vorteil ein vorrangiges Übernahmegebot (wenn nicht bereits tarifvertraglich bereits gewährleistet) genannt werden. Der Nachteil ist halt die Zeit, die investiert werden muss.