Jobcenter burgergeld?

3 Antworten

Wenn Du deiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommst, wird man deinen Antrag auf kurz oder lang ablehnen.

Anträge werden gestellt und nicht gemacht.

Nein, mußt Du nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Wenn Du kein Geld willst, musst Du nichts herzeigen.