Job mit 14 -- außer Zeitung austragen?

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Ab 13 Jahren sind leichte Arbeiten erlaubt, z.B. Zeitungen austragen, Nachhilfestunden geben oder Hunde Gassi führen. Diese entgeltlichen Tätigkeiten dürfen nur zwischen 8:00 und 18:00 Uhr und nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten ausgeführt werden. Außerdem darf die Arbeitszeit nicht mehr als zwei Stunden pro Tag (in landwirtschaftlichen Familienbetrieben drei Stunden) betragen.

ich bin auch 14 und arbeite in einen Kaufhaus aber du könntest auch Babysitten, mit Hunde Gassi gehen, Nachhilfe. Oder ich hab schon öfter in der Zeitung gelesen, das Mütter für ihre kleinen Kinder Jugendlich suchen die ihnen Skatebord fahren beibringen. Viel Glück noch beim suchen :)

Babysitten, Nachhilfe, wenn du Sport machst, dann vielleicht kleinere Kinder unterrichten (mit einem erfahrenen Trainer)

Viel Glück

Du kannst Zeitungen austragen und Hunde ausführen oder älteren Menschen bei etwas helfen wie zum Beispiel für sie einkaufen gehen oder so. Du kannst aber auch Babysitten oder Nachhilfe geben.

Babysitten, Hunde ausführen, Autos waschen, Gartenarbeit usw.