Jahresabrechnungen Strom/NK?
Meine Aktuelle Mitbewohnerin zieht zum Ende des Monats endlich aus, da ich aber in der Vergangenheit immer mal wieder Probleme mit ihr bezüglich pünktlicher Zahlungen oder generell Geld hatte, mache ich mir schon länger Sorgen wegen der Abrechnungen. Bei der Strom Abrechnung habe ich ihr gesagt das ich für 6 Monate 50% von ihr erwarte und sie fängt jetzt schon an damit zu argumentieren das sie das nicht fair findet weil sie seit Februar kaum noch in der gemeinsamen Wohnung war ( sie ist letzten Oktober eingezogen) . Bei den Nebenkosten versucht sie ihren Anteil runterzudrücken weil sie ja angeblich Mehr Miete zahlt als ich , wobei ich mir nicht erklären kann wieso das der Fall sein sollte.Habe ihr aber gesagt das wenn das der Fall ist und der Vermieter das bestätigen kann ,man die Differenz dann meinetwegen von der der Nebenkostenabrechnung abziehen kann.
Als sie jetzt aber anfing wegen der Stromabrechnung ( die wahrscheinlich eh nicht hoch ausfällt) anfing zu diskutieren das sie 50% von 6 Monaten ( also ein Viertel der der Gesamtkosten) nicht fair findet habe ich ihr nun gesagt das sie den Deal annehmen kann, oder ich ihr halt für die jeweilige Abrechnung eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 50% aller Kosten zusende und das zur Not auch über das Zivilgericht regele wenn es denn sein muss. Mir geht es auch eigentlich weniger um das Geld , sondern unter anderem um diese ganzen Kopfschmerzen die mir die ganzen Diskussionen mit ihr bereitet haben und weil ich es so gewohnt bin das alle Kosten zu gleichen Teilen gezahlt werden, unabhängig davon wer wann und wie oft in der Wohnung war.
Meine Frage ist nun, ob ich da im Recht bin oder möglicherweise als Verlierer aus der Sache herausgehe wenn ich das zivilgerichtlich zu regeln versuche
2 Antworten
"meine aktuelle Mitbewohnerin" - das sagt nichts über das Mietverhältnis aus. Bist du ihr Vermieter und sie deine Mieterin/Untermieterin? Gibt es einen schriftlichen Mietvertrag, der die Beteiligung an den Betriebskosten regelt? Oder seid ihr gleichberechtigte Mieter in einer Wohnung?
Sollte hier nur ein mündlicher Mietvertrag vorliegen, dann sind die Betriebskosten inklusive und den Strom bezahlst du auch allein.
Es gibt einen schriftlichen Mietvertrag, wir sind beide Hauptmieter und der Vertrag sieht im Grunde vor das die BK-Abrechnung in selben Anteilen zu zahlen ist
Mehr oder weniger das was ich bereits gesagt habe. Der genaue Wortlaut wäre aber: Die Betriebskostenabrechnung wird jeweils vom 01.01. bis zum 31.12. eines jeden Jahres erstellt. Die Aufteilung der Abrechnung auf einzelne Zeiträume ist nur bei vollständiger Rückgabe der Mieträume möglich, nicht bei Wechsel von einzelnen WG-Mitgliedern. Die Abrechnung erhalten jeweils die zum Zeitpunkt der Abrechnungserstellung wohnhaften Mieter. Die wohnhaften Mieter werden verpflichtet, die ausgezogenen Mieter über die Abrechnung zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass mögliche Nachzahlungen rechtzeitig an den Vermieter überwiesen werden.
Bei den Zahlungsmodalitäten der BK steht desweiteren auch eigentlich nur noch ,dass Guthaben - oder Nachzahlungsbeträge, egal ob nun der Mieter oder der Vermieter etwas nachzahlen muss, diese Beträge bis spätestens Ablauf des Folgenden Kalendermonats nach Zugang der Abrechnung zu zahlen hat
Das ist ein völliges Vermieterkauderwelsch, was mietrechtlich nicht durch einen Mieter zu realisieren ist. Der Vermieter hat selbst Sorge zu tragen, dass seine Mieter Betriebskosten zahlen und nach Abrechnungen ihre Nachzahlungen leisten. Sind die Betriebskosten denn für jeden Mieter im Mietvertrag als Vorauszahlungen deklariert?
Ich würde sagen, relevant ist da, was ausgemacht wurde. Wenn ausgemacht war, die Kosten 50:50 zu teilen, dann ist das so, ganz egal, wie oft man da war, das ist dann ihr Problem.
Es war nichts ausgemacht. Ich denke mir nur , dass es ja eigentlich ein No-Brainer ist das wenn es keine Abmachung bzw keine Abmachung gibt die was anderes sagt bei 2 Personen jede 50% zu zahlen hat
Doch, natürlich gibt es den. In dem steht nur nicht wie das im Falle einer WG zu Berappen ist. Da steht bloß das Guthaben- oder Nachzahlungsbeträge vom Vermieter/Mieter spätestens bis zum Ende des folgenden Kalendermonat nach Zugang der Abrechnung zu an den Vermieter bzw. Mieter zu zahlen sind
- Wobei ich doch noch folgendes gefunden habe: Die Betriebskostenabrechnung wird jeweils vom 01.01. bis zum 31.12. eines jeden Jahres erstellt. Die Aufteilung der Abrechnung auf einzelne Zeiträume ist nur bei vollständiger Rückgabe der Mieträume möglich, nicht bei Wechsel von einzelnen WG-Mitgliedern. Die Abrechnung erhalten jeweils die zum Zeitpunkt der Abrechnungserstellung wohnhaften Mieter. Die wohnhaften Mieter werden verpflichtet, die ausgezogenen Mieter über die Abrechnung zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass mögliche Nachzahlungen rechtzeitig an den Vermieter überwiesen werden.
schlau werde ich daraus aber nicht
Meine Fragen wurden teilweise in den nachfolgenden Kommentaren bei @Zakalwe beantworet. Ich weiß immer noch nicht, warum du hier als Mieter Verantwortung für die Aufteilung und Bezahlung der BK- Abrechnung übernehmen willst oder sollst.