Jahresabrechnungen Strom/NK?

2 Antworten

"meine aktuelle Mitbewohnerin" - das sagt nichts über das Mietverhältnis aus. Bist du ihr Vermieter und sie deine Mieterin/Untermieterin? Gibt es einen schriftlichen Mietvertrag, der die Beteiligung an den Betriebskosten regelt? Oder seid ihr gleichberechtigte Mieter in einer Wohnung?

Sollte hier nur ein mündlicher Mietvertrag vorliegen, dann sind die Betriebskosten inklusive und den Strom bezahlst du auch allein.


Merry161 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 15:05

Es gibt einen schriftlichen Mietvertrag, wir sind beide Hauptmieter und der Vertrag sieht im Grunde vor das die BK-Abrechnung in selben Anteilen zu zahlen ist

Gerhart  20.08.2024, 06:24

Meine Fragen wurden teilweise in den nachfolgenden Kommentaren bei @Zakalwe beantworet. Ich weiß immer noch nicht, warum du hier als Mieter Verantwortung für die Aufteilung und Bezahlung der BK- Abrechnung übernehmen willst oder sollst.

Merry161 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 15:07
@Gerhart

Weil sie sich weigert zu zahlen, ich laut Mietvertrag dazu angehalten werde Sorge dafür zu tragen das diese Zahlungen auf dem Konto des Vermieters eintreffen und ich nicht einsehe mehr bzw alles zahlen zu müssen ?

Gerhart  20.08.2024, 17:50
@Merry161

Was stehet denn zu den Betriebskosten und deren Zahlung in ihrem Mietvertrag? Du bist doch nicht der Besitzdiener des Vermieters oder etwa doch?

Merry161 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 18:12
@Gerhart

Mehr oder weniger das was ich bereits gesagt habe. Der genaue Wortlaut wäre aber: Die Betriebskostenabrechnung wird jeweils vom 01.01. bis zum 31.12. eines jeden Jahres erstellt. Die Aufteilung der Abrechnung auf einzelne Zeiträume ist nur bei vollständiger Rückgabe der Mieträume möglich, nicht bei Wechsel von einzelnen WG-Mitgliedern. Die Abrechnung erhalten jeweils die zum Zeitpunkt der Abrechnungserstellung wohnhaften Mieter. Die wohnhaften Mieter werden verpflichtet, die ausgezogenen Mieter über die Abrechnung zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass mögliche Nachzahlungen rechtzeitig an den Vermieter überwiesen werden.

Bei den Zahlungsmodalitäten der BK steht desweiteren auch eigentlich nur noch ,dass Guthaben - oder Nachzahlungsbeträge, egal ob nun der Mieter oder der Vermieter etwas nachzahlen muss, diese Beträge bis spätestens Ablauf des Folgenden Kalendermonats nach Zugang der Abrechnung zu zahlen hat

Gerhart  20.08.2024, 22:46
@Merry161

Das ist ein völliges Vermieterkauderwelsch, was mietrechtlich nicht durch einen Mieter zu realisieren ist. Der Vermieter hat selbst Sorge zu tragen, dass seine Mieter Betriebskosten zahlen und nach Abrechnungen ihre Nachzahlungen leisten. Sind die Betriebskosten denn für jeden Mieter im Mietvertrag als Vorauszahlungen deklariert?

Ich würde sagen, relevant ist da, was ausgemacht wurde. Wenn ausgemacht war, die Kosten 50:50 zu teilen, dann ist das so, ganz egal, wie oft man da war, das ist dann ihr Problem.


Merry161 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 14:10

Es war nichts ausgemacht. Ich denke mir nur , dass es ja eigentlich ein No-Brainer ist das wenn es keine Abmachung bzw keine Abmachung gibt die was anderes sagt bei 2 Personen jede 50% zu zahlen hat

Merry161 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 18:25
@Gerhart

Doch, natürlich gibt es den. In dem steht nur nicht wie das im Falle einer WG zu Berappen ist. Da steht bloß das Guthaben- oder Nachzahlungsbeträge vom Vermieter/Mieter spätestens bis zum Ende des folgenden Kalendermonat nach Zugang der Abrechnung zu an den Vermieter bzw. Mieter zu zahlen sind

Merry161 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 19:39
@Gerhart
  1. Wobei ich doch noch folgendes gefunden habe: Die Betriebskostenabrechnung wird jeweils vom 01.01. bis zum 31.12. eines jeden Jahres erstellt. Die Aufteilung der Abrechnung auf einzelne Zeiträume ist nur bei vollständiger Rückgabe der Mieträume möglich, nicht bei Wechsel von einzelnen WG-Mitgliedern. Die Abrechnung erhalten jeweils die zum Zeitpunkt der Abrechnungserstellung wohnhaften Mieter. Die wohnhaften Mieter werden verpflichtet, die ausgezogenen Mieter über die Abrechnung zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass mögliche Nachzahlungen rechtzeitig an den Vermieter überwiesen werden.

schlau werde ich daraus aber nicht