Ist Trinken ein Grundrecht?
Hallo, heute war ich mit einem Freund in der Stadt. Wir haben uns etwas zu trinken geholt und es dann auch getrunken, dazu mussten wir die Maske verständlicherweise unter den Mund ziehen. Daraufhin hat uns das Ordnungsamt angesprochen und uns mit dem Grund „Ihr tragt keine Maske“ dazu aufgefordert, 50€ zu zahlen. (Nebenbei, wir sind minderjährig). Ich weiß dass es vielleicht ein bisschen unnötig ist aber vielleicht kennt sich ja jemand auf - Wir hatten die Masken nur zum Trinken kurz unter unseren Lund gemacht. Mit freundlichen Grüßen
5 Antworten
Hier würde ich Einspruch einlegen.
Sollte die Geschichte genauso passiert sein und du bleibst hier bei der Wahrheit dann solltet ihr damit auch Erfolg haben denn das Trinken kann nicht Mal das Ordnungsamt euch verbieten.
Ja ist es
dafür kannst du beschwerde beim ordnungsamt einreichen ( oder deine eltern am besten) denn wenn es so war wie du sagst dann ist es nicht gerechtfertigt
Ihr könnt auch durch den Strohhalm trinken. Es gibt in Deutschland keine Grundrechte.
Lass den Bescheid erst mal kommen, das geht schön zum Anwalt. Immerhin ist noch ein klein bisschen rechtsstaat hier vorhanden, wenn auch nicht mehr viel. Lass dir von den Hilfs-Sheriffs nichts sagen.