Transportversicherung = Güterschadenhaftpflichtversicherung?
Oder gibt es einen Unterschied? Oder sind das synonyme Begriffe ? Danke vorab!
1 Antwort
Eine Güterschadenhaftpflicht muss jeder Transportunternehmer haben. Sonst darf er das Gewerbe nicht ausüben. Die deckt Schäden für die der Transportunternehmer verantwortlich ist (Palette umgeschmissen, Ware falsch ausgeliefert, verloren oder was auch immer).
Eine Transportversicherung schliesst entweder der Absender ab oder der Spediteuer / Transportunternehmer im Auftrag des Absenders. Die übernimmt dann Schäden an denen der TU keine Schuld hat und für die er daher nicht haften muss.
z.B. Schäden durch Naturkatastrophen,
Fahrer bekommt einen Herzinfarkt, fährt in den Graben, LKW brennt aus
Ware wird aus dem korrekt gesichertem Speditonslager bei einem Einbruch gestohlen
LKW ist auf einer Fähre und die geht mit LKW und Ladung unter
oder ähnliches