Ist sowas Diebstahl?

8 Antworten

Da die Ware zu diesem Zeitpunkt nicht dir gehört hat und du sie auch niemals bezahlt hast, kann es kein Diebstahl sein.

Simjam 
Fragesteller
 31.07.2023, 10:00

Danke:-) Mir ist klar das es kein Diebstahl im "klassischen Sinne" ist. Ich meine ja eigentlich, wie würdet ihr das empfinden, wenn huuuch der Fisch weg ist;-)

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Es wurde ja nicht dem Besitzer, in deinem Fall dem Supermarkt entwendet. Also auch kein Diebstahl. Dir hat es ja noch nicht gehört.

Ne fieße Tour ist es aber trotzdem. Du hast ja bereits Anspruch auf die Filets erhoben. :)

Fidreliasis  31.07.2023, 09:58

Der Besitzer ist der Fragesteller da es sich in seinem Korb befand und ihm wurde es entwendet. Der Supermarkt war in dem Falle lediglich der Eigentümer.

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Simjam 
Fragesteller
 31.07.2023, 10:00

Danke:-) Mir ist klar das es kein Diebstahl im "klassischen Sinne" ist. Ich meine ja eigentlich, wie würdet ihr das empfinden, wenn huuuch der Fisch weg ist;-)

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Kann auch ein Versehen gewesen sein.

Mir hat mal jemand den gesamten schon halb gefüllen Einkaufswagen samt Tasche versehentlich weggenommen und mit seinen Einkäufen weiter gefüllt.

Nein, es ist kein Diebstahl. Du hast die Ware nicht bezahlt, also gehörte sie Dir nicht.

Simjam 
Fragesteller
 31.07.2023, 10:02

Danke:-) Mir ist klar das es kein Diebstahl im "klassischen Sinne" ist. Ich meine ja eigentlich, wie würdet ihr das empfinden, wenn huuuch der Fisch weg ist;-)

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Rosenmary  31.07.2023, 10:20
@Simjam

Ich hätte gedacht, jemand dachte, es ist sein Einkaufswagen und er dachte jemand hat ihm den Fisch da rein gelegt. Hat ihn vermutlich ins Kühlregal zurück getragen.

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Mal ganz nüchtern betrachtet hast Du (so die Erinnerung nicht trügt) die Dosen in Besitz genommen, als Du sie in "deinen" Einkaufawagen gelegt hattest. Eigentümer war immer noch der Laden. Wenn jetzt jemand die Dosen aus "deinem" Wagen entnimmt, dann ist das rein formal bereits Diebstahl, da Du sie nicht mehr besitzt.

Das kann besonders dann ärgerlich werden, wenn der Artikel ausverkauft war, nachdem Du den Letzten genommen hast. Ansonsten empfehle ich, beim nächsten Einkauf diesen Artikel nochmal bewußt in den Wagen zu legen. Wenn Du nicht eine Person dabei erwischt hast, die Dosen genommen zu haben und sie nachkaufen kannst, dann würde ich die Sache auf sich beruhen lassen.

Simjam 
Fragesteller
 31.07.2023, 10:49

Danke:-) Natürlich lasse ich es so oder so auf sich beruhen.

 Ich meine ja eigentlich, wie würdet ihr das empfinden, wenn huuuch der Fisch weg ist;-)

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Nach Paragraf 858 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist es verboten, Ware aus einem fremden Einkaufswagen oder -korb zu entnehmen. Denn: Obwohl der Supermarkt zwar noch Eigentümer der Lebensmittel ist, ist der andere Kunde nach diesem Gesetz bereits ihr rechtmäßiger Besitzer.