Ist Sachenrecht zwingendes Recht im BGB?

4 Antworten

fast alles dispositives Recht, also beim Schuldrecht

Ja, das wird im Grundsatz immer so behauptet. De facto aber hat auch hier die Regulierungswut des Gesetzgebers Überhand genommen. Ob man das nun gut findet oder nicht, sei mal dahingestellt. Fakt ist aber, dass vor Allem Arbeits - und Kaufrecht iVm mit den Vorschriften über die AGB Kontrolle sehr stark durchreguliert ist. Darunter leidet meines Erachtens auch die Qualität der Gesetze, weil versucht wird, jeden erdenklichen Fall konkret zu regeln. Man vergleiche nur mal die Anzahl an Normen des Anfechtungs - und Widerrufsrechts. Aber das ist ein anderes Thema.

Im Sachenrecht muss man sich grundsätzlich der vorhandenen Rechtsinstitute bedienen. Eine Autohypothek gibt es zum Beispiel nicht, § 311 BGB findet insoweit keine Anwendung. Gestaltungsspielraum besteht hingegen bei der Wahl des Rechtsinstituts, zB Pfandrecht oder Sicherungsübereigung in Form einer auflösend bedingten Übereignung. Bei der Grundschuld beispielsweise kann man auf die Durchsetzbarkeit des dinglichen Rechts dadurch Einfluss nehmen, indem man bestimmte schuldrechtliche Abreden im Sicherungsvertrag festhält, bei dem Vertragsfreiheit gilt. Strittig ist glaube ich auch, ob man auf den gesetzlichen Eigentumserwerb durch sog. Herstellerklauseln Einfluss nehmen kann.

Sachenrecht ist insoweit nicht 100% zwingend, als es dir nicht vorschreibt, welche Art dinglicher Rechte bestellt oder vereinbart werden. Ob ich eine Verkehrs - oder Sicherungshypothek bestelle, ist ein himmelweiter Unterschied, unterliegt aber der Parteidisposition, weil es um die Begründung eines Rechts geht. Die Ausgestaltung ist der Parteidisposition aber weitgehend entzogen.

Nein, es ist nicht ausschließlich zwingendes Recht. Es herrscht aber der numerus clausus der Sachenrechte (Typenzwang). Man kann also keine neuen dinglichen Rechte vertraglich vereinbaren. Jedoch kann man oft den Inhalt dieser Rechte näher regeln (in Grenzen).

colinmultii 
Fragesteller
 12.12.2019, 22:55

Was ist denn der Unterschied zwischen zwingendem Recht und Recht in dem Typenzwang angewendet (Sachenrecht)?

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Ronox  12.12.2019, 23:07
@colinmultii

Naja, zwingendes Recht heißt erstmal grundsätzlich, dass man vom gesetzlichen Wortlaut nicht vertraglich abweichen kann. Z.B. schreibt § 476 I BGB vor, dass man beim Verbrauchsgüterkauf gewisse gesetzliche Regelungen nicht zum Nachteil des Verbrauchers abbedingen kann.

Im Sachenrecht gibt es gesetzlich vorgegebene Rechte (Eigentum, Hypothek, Nießbrauch etc.). Man kann keine neuen Rechte vertraglich erfinden. Z.B. ein dingliches Mietrecht, da dies das BGB nicht vorsieht. Man kann aber ein Wohnungsrecht begründen, das im BGB vorgesehen ist, und dieses inhaltlich in einem gewissen Rahmen modifizieren. Beispielsweise dass der Wohnungsrechtsberechtigte Schönheitsreparaturen vorzunehmen hat und dergleichen. Oder bei Hypotheken den Zinsbeginn. Wäre dies nicht so, müsste man wohl festhalten, dass das Sachenrecht ausschließlich zwingendes Recht ist, aber es gibt auch hier oft einen gewissen Spielraum, was den Inhalt der vorgebenenen Rechte betrifft.

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Er herrscht Vertragstypenzwang. Also nicht abdingbares Recht.

Fast alles ist dispositiv? Das würde ich so nicht unterschreiben 😅