ist man automatisch Staatlich geprüfter Pflegefachhelfer wenn man durch das Altenpflegeexamen fällt?

7 Antworten

Jeder der in der Altenpflege/Krankenpflege arbeitet (auch ungelernte Kräfte) darf sich leider als Altenpfleger/Krankenpfleger bezeichnen. Diese Berufsbezeichnungen sind leider nicht rechtlich geschützt. Jeder dahergelaufene darf sich leider so nennen. Rechtlich geschützt sind nur der Beruf Altenpflegehelfer/Krankenpflegehelfer (nach einjähriger Ausbildung mit bestandener Abschlußprüfung) und staatlich examinierter Altenpfleger/Krankenpfleger (nach dreijähriger Ausbildung und bestandenem Staatsexamen). Dein Kollege darf sich leider Altenpfleger/Krankenpfleger nennen. Einen Titel besitzt er deswegen zum Glück nicht. Auch der Altenpflegehelfer/Krankenpflegehelfer ist eine Berufsbezeichnung und kein Titel. Erst der staatlich examinierte Altenpfleger/Krankenpfleger ist eine Berufsbezeichnung mit Titel. Ich selber bin staatlich examinierter Krankenpfleger. Ich bestehe allerdings nicht auf meinen Titel in der Namensnennung (wie die meisten Berufskollegen). Das gleich gilt natürlich auch für die weibliche Variante der genannten Berufe. Neuerdings wird man zum staatlich examinierten Gesundheitspfleger ausgebildet.

Grüss dich jamaro2004, also dein Kollege hat dich ganz schön angeschwindelt. Seine Aussage ist absolut unwahr.

Er kann die Ausbildung zum examinierten Altenpfleger auch aus verschiednen Gründen nicht bestanden haben**. Die Dozenten der Altenpflegefachschule,** lassen nicht gerne einen Schüler durchfallen. Da müssen schon trifftige Gründe im Spiel gewesen sein.

Ich finde es auf jeden Fall ehrlicher, einen Schüler der für diesen Beruf evtl. nicht geeignet ist dieses so begehrte Staatsexamen nicht auszuhändigen, da er es schlicht und einfach nicht verdient hat.

Sage ihm ganz einfach, dass er sich selbst in die Tasche lügt, und das schreibt dir eine examinierte Altenpflegerin die über 22 Jahre überwiegend als Stationsleitung in der Altenpflege gearbeitet hat.

Hi! Ich frag mich, wie man die Ausbildung/Prüfung nicht bestehen kann! Ich hab die Ausbildung zur examinierten Altenpflegerin in der schwierigsten Schule meines Ortes gemacht und bin locker durch gekommen! Man muss sich halt auch entsprechend für seinen angestrebten, zukünftigen Beruf interessieren, dann bleibt auch ohne viel lernen, sehr viel hängen! Aber ich kenne auch ein paar Leute, die sogar noch in der Probezeit gehen mussten bzw das Examen mit lauter 5en abgelegt hatten und dann natürlich nicht bestanden haben^^ Hää, wie ist das zu schaffen! Naja, nix für ungut:)

Nein. Mit einem nicht bestandenen Prüfung hat er keinen offiziellen Abschluss.

Allerdings werden diese Fälle gern eingestellt, weil sie ja einiges an Erfahrung mitbringen. Er gilt als angelernter Helfer.

Christa251248  22.11.2011, 18:58

Richtig Gregorianer, nicht mehr und nicht weniger!

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Zunächst ist dein Kollege nichts dergleichen,er müßte sein Examen wiederholen oder eine Prüfung im unteren Bereich (Zertifikat)ablegen. Wenn er durchgefallen ist sicher nicht ohne Grund . Grüß und laß dich nicht vearsch...