Ist "Flegel" (straf)rechtlich eine Beleidigung?!
Ich würde gerne wissen ob "FLegel" eine Beleidigung ist , auf die es Strafen geben kann bzw. ob es sich lohnt jemanden deshald anzuzeigen !
5 Antworten
Selbst wenn es eine Beleidigung wäre, was fraglich ist, wird man als Privatperson bei einer Anzeige wegen Beleidigung immer häufiger auf den Privatklageweg verwiesen, weswegen eine Anzeige in deinem Fall wohl wenig Sinn machen und für den Angezeigten aller Wahrscheinlichkeit nach ohne weitere Konsequenzen bleiben würde.
meines erachtens sind die antworten hier nur fast richtig. zwar wird man mit sehr hoher wahrscheinlichkeit mit dem anspruch nicht durchdringen, fakt ist aber immerhin, dass es kein gesetz gibt, in dem steht "flegel ist keine beleidigung". vielmehr muss man immer auf die konkreten tatumstände eingehen. wenn zB eine partei bzw ein zeuge in einer anderen verhandlung den richter grundlos als flegel bezeichnet, erscheint mir eine erfolgreiche anzeige (iSv sie führt zu einer verurteilung) durchaus möglich. (und nein das hat nichts damit zu tun, dass richter beamte sind, beamtenbeleidigung gibts noch immer nicht)
nein, das ist keine beleidigung im strafrechtlichen sinne
Flegel ist keine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne. Im Übrigen käme es darauf an, zu wissen, in welchem Zusammenhang diese Äußerung gefallen ist.
Es lohnt sich auch nicht jemanden anzuzeigen der einen "Ars....." nennt.
Genau so!