Ist "Flegel" (straf)rechtlich eine Beleidigung?!

5 Antworten

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Selbst wenn es eine Beleidigung wäre, was fraglich ist, wird man als Privatperson bei einer Anzeige wegen Beleidigung immer häufiger auf den Privatklageweg verwiesen, weswegen eine Anzeige in deinem Fall wohl wenig Sinn machen und für den Angezeigten aller Wahrscheinlichkeit nach ohne weitere Konsequenzen bleiben würde.

skyfly71  10.09.2010, 18:23

Genau so!

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Volker13  10.09.2010, 20:42
@skyfly71

Selbst wenn es eine Beleidigung wäre, wäre es immer noch ein Antragsdelikt. Und nur dann, wenn die StA ein besonderes öffentliches Interesse nicht feststellt, wird auf den Privatklageweg verwiesen.

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meines erachtens sind die antworten hier nur fast richtig. zwar wird man mit sehr hoher wahrscheinlichkeit mit dem anspruch nicht durchdringen, fakt ist aber immerhin, dass es kein gesetz gibt, in dem steht "flegel ist keine beleidigung". vielmehr muss man immer auf die konkreten tatumstände eingehen. wenn zB eine partei bzw ein zeuge in einer anderen verhandlung den richter grundlos als flegel bezeichnet, erscheint mir eine erfolgreiche anzeige (iSv sie führt zu einer verurteilung) durchaus möglich. (und nein das hat nichts damit zu tun, dass richter beamte sind, beamtenbeleidigung gibts noch immer nicht)

nein, das ist keine beleidigung im strafrechtlichen sinne

billabongfan96 
Fragesteller
 10.09.2010, 16:04

son mist aba auch ! .... gaaanz sicher ?! :(

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Flegel ist keine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne. Im Übrigen käme es darauf an, zu wissen, in welchem Zusammenhang diese Äußerung gefallen ist.

Es lohnt sich auch nicht jemanden anzuzeigen der einen "Ars....." nennt.