Ist es verboten auf Gebäude zu klettern (wie z.B Edeka, Netto, Lidl oder sämtliche andere Supermarktketten)?

6 Antworten

Aus dem Internet: Hausfriedensbruch ist in § 123 StGB geregelt und bestraft das widerrechtliche Eindringen in die Wohnung, die Geschäftsräume oder das Besitztum eines anderen mit bis zu einem Jahr Freiheits- oder Geldstrafe. Zudem wird auch bestraft, wer darin ohne Befugnis verweilt und bei Aufforderng diese nicht verlässt

Natürlich ist das Verboten! Hausfriedensbruch, etc.

Natürlich ist es verboten.

Daß linksextreme Ökoterroristen von Zeit zu Zeit derartige Schauspiele bieten, macht die Kletterei nicht legal.

Wenn du Pech hast, dann kommt die Polizei vorbei, weil solche Gebäude auch schon mal auf dem Dach gesichert sind und die Alarmanlage los geht.

Das ist auf jeden Fall Hausfriedensbruch, ev. sogar noch eine Anzeige wegen versuchten Einbruch.

Hallo Pandasicht,

das wäre dann Hausfriedensbruch.

Falls was beschädigt wurde, kommt noch Sachbeschädigung dazu.

Für mich ist viel verwunderlicher die Gedanken die dahinterstecken.

Was würden diese Spezialisten denken/machen, wenn ich bei Ihnen rumklettere, oder mal eben in die Wohnung schaue oder das Auto mal kurz ausleihe....

.....ich würde das natürlich nur für den Klimaschutz und den Weltfrieden machen - ich natürlich nicht, aber mein Freund ;-)

Viel Erfolg!

Karliemeinname

Wir haben wo beide sehr komische freunde:)

Sollte mein Freund wirklich nur drauf geklettert sein, jedoch ohne etwas kaputt zu machen und es sollte dort oben etwas kaputtes liegen.

Würde er dann eine Strafe bekommen?

lg

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@Pandasicht

Es geht nicht darum was du beschädigt hast, sondern was man nachweisen kann oder glaubhaft belegen.

Wenn dich die Polizei vom Dach holt, dann glaubt dir vor Gericht nicht mehr jeder alles.

Und ehrlich gesagt: Ich, als Besitzer, würde alles versuchen um die Strafe und die Kosten (für meinen Anwalt etc.) in die Höhe zu treiben - natürlich nicht böse gemeint, sondern für den Tierschutz und gegen Atomkraftwerke ;-)

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