Ist es strafbar so zur Toilette zu gehen?
https://vm.tiktok.com/ZMY5Da9VB/
So mache ich es auch am Bahnhof Zürich Stadelhofen.
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5 Antworten
StGB § 265a Erschleichen von Leistungen:
Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Es handelt sich um ein Vergehen nach § 265a Abs. 1 Var. 4 StGB.
Außerdem wird dies wohl gegen die Nutzungsbedingungen des Betreibers verstoßen.
Nutzungsbedingungen sind vollkommen irrelevant. Hat absolut nichts mit einer strafbaren Handlung zu tun. ;-) also im Sinne des StGBs.
Der einzige Straftatbestand der hier zählt, ist der, den du genannt hat.
Also, es ist nicht strafbar gegen die nutzungsbedingungen zu verstoßen, allerdings gegen das StGB.
Ja StGB Paragraph 265a
Das ist Erschleichen von Leistungen
In Deutschland wohl gem. Par. 265a Stgb schon.
In Zürich (Schweiz) eher nicht, wie ich Artikel 150 StGB verstehe.
Ja, wenn es ein Automat ist, sicher. Ich ging von einer manuell bedienbaren Schranke aus.
Die Schranke entriegelt von außen nur, wenn man Geld einwirft. Von Innen ist diese immer entriegelt.
Doch
Das steht bei Art. 150. Und das auf Klo gehen in so einem Fall wird durch einen Automaten überwacht