Ist es rechtlich gesehen in Ordnung geänderte Dienstzeiten nur in einer Whatsapp Gruppe bekanntzugeben?
Ich bekomme gerade einen Anrufe ich beginne heute um 11:30 statt um 13:00 - es wurde in die Whatsapp-Gruppe geschrieben.
Ich möchte nichteinmal Teil dieser Gruppe sein, daher ist sie auf stumm geschalten und ich schaue sporadisch rein.
Sollte man die Leute nicht zumindest noch auf einem anderen Weg informieren?
Oder ist es heutzutage ein dienstrechtliches Muss, aktiver Teil einer Whatsappgruppe zu sein?
7 Antworten
Oder ist es heutzutage ein dienstrechtliches Muss, aktiver Teil einer Whatsappgruppe zu sein?
Wenn Du ein Handy zum Dienstgebrauch bekommst, kann es dort verpflichtend sein.
Über Dein Privathandy verfügst Du alleine. Da hat Dein AG keinerlei Recht.
sofern es sich um Arbeit auf Abruf handelt (d.h. der Arbeitsvertrag regelt keine konkreten Arbeitszeiten), greift § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Hiernach muss (§ 12 Abs. 3 Satz 2 TzBfG) die Ankündigung 4 Tage im Voraus erfolgen. Die Form der Ankündigung als solche ist nicht vorgeschrieben, die kann auch in einer WhatsApp Gruppe erfolgen.
die kann auch in einer WhatsApp Gruppe erfolgen.
IANAL, aber Whatsapp könnte wg. schlechtem Datenschutz bzgl. der Arbeitnehmer-Rechte problematisch sein, insofern kann deine Aussage falsch sein.
notting
Änderungen müssen rechtzeitig mitgeteilt werden, auf keinen Fall am gleichen Tag.
Solange die Meldung RECHTZEITIG erfolgt, ist das Medium über das sie erfolgt ist, irrelevant.
Du hast Zugang zu dieser Gruppe und hast dich auch einverstanden erklärt, diese App zu benutzen. Dass du es nicht tust, ist dein Problem.
Ja, rechtlich ist es in Ordnung Whatsapp zu benutzen für diese Zwecke.
rechtlich nicht haltbar weil Privatchat (whatsapp an sich) man darf nen Dienstplan per Email ect verlangen.
Du darfst den chat auch komplett löschen.
Ich bin verwirrt, aber danke für deine Antwort.