Ist es rechtens, dass die Bundeswehr wissen will, ob einem die Fahrerlaubnis entzogen wurde, obwohl die Straftat getilgt ist?

3 Antworten

Warum solltest Du das verschweigen dürfen? Als Angehöriger der Bundeswehr bist Du Waffenträger. Da ist es doch normal, wenn sie wissen wollen, ob Dir wegen einer Straftat die Fahrerlaubnis mal entzogen wurde.

agathon83 
Fragesteller
 27.11.2023, 23:03

Das mit der Straftat darf ich ja verschweigen, nur lässt der Entzug der Fahrerlaubnis ja den Rückschluss zu, dass es mal eine Straftat gab und eben dieses Wissen sollte ja gerade nicht mehr möglich sein, deshalb gibt es ja Tilgungen im Bundeszentralregister.

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Bei Polizei, Zoll und Bundewehr ist das Pflicht sich offenzulegen. Ob das inzw. getilgt ist, spielt keine Rolle.

Nein. Wenn die Bundeswehr - oder sonst ein Arbeitgeber - fragt, ob du eine Fahrerlaubnis besitzt, weil dies für die Tätigkeit notwendig ist o. ä., so hast du dies zu beantworten.

agathon83 
Fragesteller
 27.11.2023, 23:05

Es geht nicht um den Besitz, ich habe einen Führerschein. Es geht darum angeben zu müssen, ob die Fahrerlaubnis mal entzogen war.

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