Ist es rechtens, dass die Bundeswehr wissen will, ob einem die Fahrerlaubnis entzogen wurde, obwohl die Straftat getilgt ist?
Die Tilgung aus dem Bundeszentralregister folgt dem Gedanken, dass der Mensch ein Recht auf einen Neuanfang hat. Da dem Entzug der Fahrerlaubnis immer eine Straftat vorausgegangen sein muss, wird dieser Gedanke doch völlig unterlaufen, wenn ich den Entzug der Fahrerlaubnis auch noch nach der Tilgung aus dem Bundeszentralregister angeben muss, da zwangsläufig eine Straftat daraus abzuleiten ist. Habe ich also das recht, den Entzug der Fahrerlaubnis zu verschweigen?
3 Antworten
Warum solltest Du das verschweigen dürfen? Als Angehöriger der Bundeswehr bist Du Waffenträger. Da ist es doch normal, wenn sie wissen wollen, ob Dir wegen einer Straftat die Fahrerlaubnis mal entzogen wurde.
Das mit der Straftat darf ich ja verschweigen, nur lässt der Entzug der Fahrerlaubnis ja den Rückschluss zu, dass es mal eine Straftat gab und eben dieses Wissen sollte ja gerade nicht mehr möglich sein, deshalb gibt es ja Tilgungen im Bundeszentralregister.
Bei Polizei, Zoll und Bundewehr ist das Pflicht sich offenzulegen. Ob das inzw. getilgt ist, spielt keine Rolle.
Nein. Wenn die Bundeswehr - oder sonst ein Arbeitgeber - fragt, ob du eine Fahrerlaubnis besitzt, weil dies für die Tätigkeit notwendig ist o. ä., so hast du dies zu beantworten.
Es geht nicht um den Besitz, ich habe einen Führerschein. Es geht darum angeben zu müssen, ob die Fahrerlaubnis mal entzogen war.