Ist es rechtens…?

4 Antworten

Solche Regelungen werden ja nicht nur mitgeteilt, sondern stehen in dem Vertrag, den du mit dem Anbieter abschließt.

Die normalen Entgelte müssen, wenn es so geregelt ist, auch getragen werden, wenn das Kind kurzfristig nicht teilnimmt.

Anders würde ich das bei den zusätzlichen Kosten wie zb Eintritte sehen. Diese fallen ja nicht an, wenn der Ausflug nicht stattfindet

Anders widerum ist das, wenn der Eintritt tatsächlich jetzt schon gebucht werden muss (Zirkus, Theater)

Ja und nein. Bei Krankheit kann natürlich der Veranstalter nichts dafür. Wenn aber Punkte gar nicht ausgeführt werden, zum Beispiel das mit dem Zoo, dann fallen dafür auch keine Kosten an. 

Ist rechtens… wie bei Hotelbuchungen, Flug-Tickets, Zug-Tickets, Kinokarten… wenn vertraglich vereinbart wurde, dass Storno bzw Rückzahlung nicht möglich sind, kriegst du auch kein Geld zurück. Egal, ob du krank bist, dir ein Bein brichst, es zu bewölkt ist oder sonst was… da geht höchstens was auf Kulanz oder über eine Versicherung.

Alle Kosten, die entstehen, sind natürlich zu tragen. Entstehen Kosten nicht, wie beispielsweise Eintritte, muss das Geld erstattet werden.