Ist es illegal Schwanzbilder von einem minderjährigen zu haben?
Hi leite es gibt so einen Jungen in meiner Stadt der beleidigt sehr viel mobbt mich und ich bin durch paar Kontakte an schwanzbilder von diesen Jungen bekommen der Junge und ich sind 13 Jahre
5 Antworten
Guten Abend
Ich gehe mal davon aus, das dieser Junge die Bilder nicht freiwillig verbreitet hat...
Im Moment bis du nicht strafmündig. Bald mit 14 aber. Zudem musst du für den Schaden aufkommen, der dadurch entsteht wenn die Bilder weiter gelangen. Auch nur versehentlich....
Die Grenze zur Pornografie ist hier denke ich klar überschritten, Kinderpornografie.
Die Bilder dringend löschen. Sind die Bilder schon an andere Personen gekommen (wenn auch nicht von dir), dann zur Polizei gehen.
Gegen Mobbing gibt es andere Lösungen. Solche Bilder zu nutzen ist feige und schadet allen Beteiligten.
Da er unter 14 ist, besitzt du Kinderpornografie, die illegal ist. Zwar kann dir der Staatsanwalt noch nichts, da du auch noch nicht strafmündig bist, aber Ärger kann das trotzdem geben. Erst recht, wenn du versuchst, die Bilder irgendwie gegen ihn zu verwenden oder zu verbreiten.
Besprich das mit der Polizei, deinem Freund und Helfer. Und die schweinischen Fotos werde möglichst bald los, sind verbotene Pornographie von Minderjährigen! Sonst musst du dann alles einem Jugendrichter erklären!
Da es private Bilder sind darfst du sie nicht weiterleiten
Aber wenn ihr beide Minderjährig seid seh ich eig kein Problem problematisch wärs wenn du z.B. 18 wärst
Ja sorry hab nicht wirklich viel Plan von den Gesetzen und so 😅
Nein, wenn es jugendpornografische Bilder (also ab 14) sind und die abgebildete Person sie dir zum "persönlichen Gebrauch" überlässt, ist der Besitz nicht strafbar. Egal ob du über oder unter 18 bist.
ne außer du verbreitest diese bilder
Also darf ich die Bilder nicht benutzen um ihn zu mobben?
nein nur weil ers bei dir macht darfst du nicht anders rum machen sonst wird’s nur noch schlimmer und du kassierst dir nh anzeige oder verweis was auch immer
mit so einer Aussage wäre ich vorsichtig - auch wenn die Person unter 18 ist, so ist der Besitzt von Nacktbildern (die rein pornographischer Natur sind oder aufgenommen wurden, um sexuelle Bedürfnisse zu befriedigen - damit ist nicht nur Sex gemeint), auch strafbar....