Ist es gerechtfertigt, eine körperliche Auseinandersetzung mit jemandem zu beginnen, wenn ich mich durch ihn unwohl oder unsicher fühle?

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Selbstverteidigung wird im § 32 StGB Notwehr, Nothilfe

deutlich erklärt.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Wie könnte das aussehen?

www.djjv.de

unter Selbstverteidigung werden dort einige Module angeboten. Aber immer beachten

erforderlich .. ist die Verteidigung , die eine sofortige Beendigung des Angriffs erwarten lässt. Bei mehren Möglichkeiten muss das mildeste Mittel eingesetzt werden.

Einige Sätze noch angefügt.

" Sie können sich jederzeit entscheiden: Will ich mich darüber aufregen oder will ich darüber lachen?"

Buch: Barbara Berckhan, So bin ich unverwundbar, Kösel Sechs Strategien souverän mit Ärger und Kritik umzugehen.

Woher ich das weiß:Hobby

Wie du dich fühlst ist bei notwehr relativ irrelevant. Es geht darum das du einen Tätlichen angriff abwehrst/verhinderst. Und das mit einem entsprechenden angemessenen mittel.

Hart genommen beduetet das: Derjenige muss quasi schon mit der Faust ausholen.

Das alllererste mittel sollte immer entstprechend sein die situation zu verlassen. Abstand gewinnen. Oder einfach entsprechend weggehen. Sofern möglich.

Deeskalieren ist am ende meist sinnvoller als eben zu eskalieren. Selbst wenn du im recht währst.

Manchmal ist es für zwei Jungen besser, wenn es zwischen ihnen auch mal zu einem körperlichen Zweikampf kommt. Wird dieser mit einer gewissen Grundfairness ausgetragen, dann kann er lang und hart sein, aber auch helfen, starke Emotionen auszuleben und damit vielleicht loszulassen. Ich habe schon Brüder beobachtet (im Schwimmbad), die kurz nach einem erbitterten Ringkampf aufs friedlichste miteinander geplaudert haben.