Ist es eine Straftat wenn man der Polizei „Bitte folgen“ muss nicht hinterherfährt?
Ich denke nicht oder?
3 Antworten
Es kann eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat sein. Wenn du absichtlich versuchst einer Kontrolle zu entgehen ist es eine Straftat.
Hallo @Lina090202,
das bloße Nichtbefolgen von Zeichen und Weisungen eines Polizeibeamten "STOPP POLIZEI" und "BITTE FOLGEN" eingeschlossen, stellt zunächst wie o.g. eine Ordnungswidrigkeit dar.
Wenn dann von der Polizei die Verfolgung aufgenommen wird und du versuchst dich durch das Erreichen einer höchstmöglichen Geschwindigkeit der Kontrolle zu entziehen rutscht du zusätzlich in den Straftatbestand des §315d StGB.
Darüber hinaus können natürlich weitere Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden, je nach Intensität der Flucht.
Bedenke, dass die Polizei flüchtende Fahrzeuge notfalls auch mit Zwang stoppen wird.
Sich einer Kontrolle zu entziehen ist also niemals eine gute Idee.
LG
Laut dem aktuellen Bußgeldkatalog müssen Sie mit einem Bußgeld von 70 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen, wenn Sie das Haltgebot eines Polizeibeamten anlässlich Verkehrskontrolle oder Verkehrserhebung missachten. Hierbei handelt es sich um einen A-Verstoß. Führerscheinneulinge, die sich in der Probezeit befinden, müssen demnach mit weiteren Sanktionen rechnen.