Hallo,
das kann man so pauschal erstmal nicht beantworten. Es ist in dieser Situation tatsächlich davon abhängig, ob der Ladendetektiv (oder dessen Unternehmen als solches) eine Strafanzeige erstattet.
Falls eine Strafanzeige erstattet wird, kann es durchaus einige Wochen dauern, bis du eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung bekommst.
Dass der Warenwert unter zehn Euro liegt, ist in unserem Fall nur insoweit interessant, dass es sich bei dem Delikt dann um ein relatives Antragsdelikt handelt. Die Supermärkte stellen aber in aller Regel den Strafantrag zur Strafanzeige gleich mit.
Andernfalls kann der Supermarkt als solcher zivilrechtliche Ansprüche im Rahmen einer Vertragsstrafe an Dich richten.
Die Devise = Abwarten und Tee trinken
Liebe Grüße
Hansi