Ist es ...?
Ich verstehe das irgendwie nicht, ich habe hier mal gelesen das nudes von unter 18 jährigen zu Kinder... zählt, aber was ist wenn der jenige selber unter 18 ist?
2 Antworten
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Hallo und Guten Abend,
der § 184b StGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) regelt dies.
Auch wenn der "Besitzer" der Bilder unter 18 Jahren ist, spricht man von kinderpornographischen InhaltenWie unter § 184b StGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) zulesen ist der Besitz, die Verbreitung u.s.w strafbar.
In Deutschland gilt im Allgemeinen das jeder ab 14 stafmündig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Nicht alles was du hier liest ist inhaltlich richtig.