Ist eine Insolvenzverschleppung strafbar, wenn der einzige Gläubiger man selbst ist?

2 Antworten

Ich kann keine rechtliche Beratung machen, kann aber aus meinen Erfahrungen ein wenig berichten:

Insolvenzverschleppung ist immer strafbar. Die Frage ist, liegt überhaupt eine Insolvenz vor, wenn es nur einen Gläubiger gibt und der ist gleichzeitig der einzige Gesellschafter. Ist es vielleicht so, dass mit Gesellschafterdarlehen, die dem Eigenkapital zuzurechnen sind, die Gesellschaft nachfinanziert wurde? So hört sich das für mich an. Dann ist zwar das Stammkapital aufgebraucht. Das bedeutet, dass zwar die Notlage eingetreten wäre, aber diese durch die Maßnahmen der Geschäftsführung abgewendet wurden.

Darin steckt aber eine Falle: Wenn der Verzicht nachträglich erklärt wird, handelt es sich vermutlich um steuerpflichtige Einnahmen die einkommensteuerpflichtig sind. (Ich kann auch keine steuerrechtliche Beratung machen. Ich kann aus meiner Erfahrung berichten.) Der Verzicht wird dann einkommensteuerpflichtig. Das Problem lässt sich meines Wissens nur lösen, wenn der Verzicht vorab erklärt wird. Damit entsteht zwar die Notlage, dass das Stammkapital zu mehr als 50% aufgebraucht wurde, was zur Gesellschafterversammlung verpflichtet. Es entsteht aber in diesem Fall nicht die Überschuldungssituation.

Ich würde dazu empfehlen, einen Steuerberater und einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Gerne können wir dazu auch unverbindlich sprechen und ich kann dazu aus meinen Erfahrungen berichten. Rechtliche Beratung kann ich nicht leisten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja. Ändert ja nichts an der Insolvenz. Wenn, dann eine Kapitalerhöhung. Dann gehört das Geld der GmbH ist sie kommt vielleicht aus der Insolvenz raus.