Ist ein Bundestagsabgeordneter ein Beamter?

3 Antworten

Zwar besteht das Parlament überwiegend aus Beamten, mittelmäßigen Juristen, Akademikern und Gewerkschaftssekretären, aber Beamte sind die Abgeordneten nicht und erwerben auch keine beamtrechtlichen Versorgungsansprüche.

Eine parlamentarische Tätigkeit begründet keinen Beamtenstatus. Der Bundestagsabgeordne-te kann natürlich hauptberuflich verbeamtet sein. Verurteilungen von Beamten wirken sich eventl. indirekt auf die Pension aus, wenn sie zur Beendigung des Beamtenverhältnisses führen.

In seiner Funktion als Bundestagsabgeordneter ist er kein Beamter.