Wenn sie von der Größe her paßt, ist das kein Problem.
Wenn Du online-Banking hast, kannst Du 12 Monate lang auf den Kontoverlauf zurückgreifen und Dir das auf Wunsch auch ausdrucken.
Ansonsten mußt Du Dir Kopien der Auszüge von der Sparkasse anfordern. Das ist gebührenpflichtig. Ich habe mal einen ähnlichen Fall bei einer Steuerprüfung gehabt. Die Kopien kosteten 3 Euro pro Seite (!!!)
Steht in der Bedienungsanleitung.
Bei Stellung "P" (nur im Stillstand des Fahrzeuges einzulegen!) wird das Auto geparkt. Zum Rückwärtsfahren mußt Du den Wählhebel auf "R" stellen.
Entweder ein Hausbesuch durch einen oder mehrere stämmige Herren (hauptsächlich bei osteuropäischen Inkassounternehmen) oder ein gelber Briefumschlag ohne Briefmarke mit einer Zahlungsaufforderung darin; Absender ist die Geschäftsstelle des Mahngerichts.
Du kannst Dir beim SMS-Versand eine Zustellbestätigung anfordern. Ob der Empfänger die SMS dann liest oder gleich löscht, ist aber nicht durch den Absender, also Dich, feststellbar.
Wnn die Sendung tatsächlich ankommt, weil der Nachbar sie annimmet, kannst Du nur versuchen, die Rückversandkosten vom Verkäufer einzutreiben. Da bist Du allerdings in der Vorhand, weil Du das Paket ja solange festhalten kannst, bis Du die Erstattung für den Rückversand erhalten hast.
Natürlich kann man förmlich die Unterlassung verlangen. Es gibt auch für unerwünschte Internet-Werbung eine Robinson-Liste. Da sich aber oftmals kaum jemand daran hält -vor allem, wenn die Versender im Ausland sitzen-, trag die Newsletter halt in Deine Blacklist bzw. Spamfilter ein und laß die gleich auf dem Server im Datenklo wegspülen.
LED müssen parallel geschaltet werden - schließlich sind es Dioden, die Strom nur in einer Richtung durchlassen.
Zur Spannungsversorgung handelsüblicher kleiner LEDs mit einer Aufnahme von 30 oder 50 mW reicht Klingeldraht oder Schaltdraht von ca. 0,4 mm2, oder halt Leiterbahnen auf einer Platine.
Viel besser, wenn Ihr Euch weiter um die Miezen kümmert. Das Tierheim ist Euch dankbar dafür, denn die Helfer dort sind froh über jedes Tier, das sie nicht aufnehmen müssen.
Aber laßt mal vom TA feststellen, ob die Katzen nicht gechipt oder tätowiert sind. Wenn ja, kann der eigentliche Halter ermittelt und die Katzen an ihn zurückgegeb nwerden.
Danzig, das ab 1920 unter Völkerbundmandat stand, war kein Staat im völkerrechtlichen Sinne, obschon Danzig eine eigene Währung hatte und ein eigenes Paßwesen. D. wurde 1939 dem Deutschen Reich angegliedert und in der Konferenz von Jalta dem polnischen Staat zugesprochen.
Das Gericht, in dessen Bereich der Geschädigte seinen Wohn- oder Geschäftssitz hat, ist zuständig.
Türkei, evtl. Griechenland, Zypern (ist Zypern noch Europa? K.A.), oder halt Nordafrika und kanarische Inseln.
- hohe Motortemperatur lt. Anzeigeinstrument
- schneller Kühlmittelverlust
- weißer Dampf aus dem Auspuff, wenn Motor läuft
- seltsame Zunahme des Motorölstandes
- Abgasgeruch aus dem Kühlmittelbehälter
- Gurgel/Blubbergeräusche bei Abstellen des Motors
Als Arbeitnehmer kommst Du aus der Pflichtversicherung nicht raus.
Wenn Du tatsächlich sicher bist, das Rentenalter nicht zu erleben (was mögen das für Gründe sein?) und die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen RV nicht mehr zahlen willst, mußt Du aus dem Arbeitsverhältnis aussteigen.
Ist das wirklich eine Alternative?
Wie stellst Du Dir denn die Regenration des Öls vor? Öl ist ein Brennstoff, d.h., er wird verbrannt. Da bleibt nichts übrig, woraus sich wieder die Molekularstruktur von Öl zusammenbacken läßt.
Das Erdöl, das gefördert wird, steht nicht in endloser Menge zur Verfügung. Irgendwann ist es alle, und ab dann können wir aus Sauriern kein Benzin mehr machen....
Gähn ---
wieder mal ein Teenie, dessen Eltern nicht so funktionieren, wie das der stolze Heranwachsende wünscht.
Gib mal im Suchfenster oben rechts diesen Suchbegriff ein:
eltern behandeln mich ungerechtund such Dir aus den Tausenden Antworten die passende aus.
Den Schaden an Deinem Auto mußt Du bei einer Haftpflichtversicherung (die Mindestversicherung) selbst tragen. Das lernt man übrigens in der Fahrschule....
Aber wenn das Wildschwein in Privatbesitz war und ausgebüxt ist, kannst Du den Halter haftbar machen. Und auch gleichzeitig verklagen wegen verbotenen Haltens von Wildtieren.
Das entscheiden Deine Eltern. Du hast in diesem Zusammenhang überhaupt nichts zu melden, weder abzumelden noch anzumelden.
Ohne Ausbildung, d.h. ohne Gesellenbrief läuft da nix. Du darfst höchstens Glühlampen raus- und reinschrauben und den Lichschalter an- und abschalten.
Das könnte die Lagerung oder der Antriebsriemen der Trommel sein. Frag mal den Hausgerätetechniker, von dem Ihr das Gerät gekauft habt; der kann Dir genau sagen, ob das bei Eurem Modell bedenklich ist oder Du das Quietschen ignorieren kannst.