Ist der verweis rechtlich angemessen?

1 Antwort

Der Schulweg zählt rechtlich gesehen als "Dienstweg", auf dem die Vorgaben des Chefs (bzw. des Schuldirektors) eingehalten werden müssen.

Die von Dir zu tragenden Konsequenzen (Verweis) sind daher korrekt und rechtlich gedeckt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung