Ist das Zeugnis der Einführungsphase JG 11 relevant?
Hallo!
Hier kurz die Vorgeschichte:
Ich möchte nach der 11. Klasse auf eine Berufsbildende Schule wechseln, in der ich parallel die Fachhochschulreife erwerbe. Eigentlich hätte ich auch direkt nach Ende der 10. Klasse diese Schule besuchen können und die Einführungsphase auslassen können. Leider war mir zum angegebenen Zeitpunkt noch nicht bewusst, dass ich auf eine Berufsbildende Schule wechseln würde. Da ich nun in der 11. Klasse bin, wollte ich Fragen, ob das Zeugnis dieses Jahrgangs für das spätere Leben relevant ist oder nicht. Die Anmeldung an der Berufsbildenden Schule ist bereits abgeschlossen, weshalb das Zeugnis der 11. nicht an die Schule gehen würde.
Nun die eigentliche Frage:
Da ich auf der Berufsbildenden Schule innerhalb von 4 Semestern 4 Zeugnisse erhalten würde und zusätzlich mein Fachabitur dort absolvieren würde, frage ich mich, ob es noch sinnbehaftet ist, die 11. Klasse fortzusetzen oder mir ein Jahr freizunehmen. Würde es später im Studium, beruflichem Leben oder sonst irgendwo Fragen aufwerfen, weshalb ich die 11. Klasse nicht besucht habe? Für gewöhnlich wollen die Arbeitsplätze ja das Zeugnis mit dem höchsten Grad, was bei mir die FHR wäre. Somit würde das Zeugnis der 11. Klasse so oder so nicht zum Vorschein kommen, weshalb es auch unnötig wäre, dieses Schuljahr zu schuften.
Ich freue mich auf eure Antworten!
1 Antwort
Wenn du noch unter 18 bist, musst du entweder eine Ausbildung machen oder weiter zur Schule gehen - also ein Jahr Pause ist nicht, es sei denn, du verbringst es als FSJ oder FÖJ.
Über 18 kannst du entscheiden, ob du die Schule besuchen oder Pause machen willst - sieht allerdings im Lebenslauf nicht so toll aus und macht auch keinen guten Eindruck. Es sei denn, du findest für dieses Jahr eine sinnvolle Beschäftigung (FSJ/FÖJ) - vielleicht jobben, damit du es später im Studium entspannter hast - oder wofür willst du das Abi machen?
Ja, auch wenn du deine Vollzeitschulpflicht an der allgemeinbildenden Schule (9 oder 10 Jahre) erfüllt hast, bist du bis zur Vollendung deines 18. Lebensjahrs weiter (berufsschul)pflichtig. Je nach Bundesland heißt das auch anders. Grundsätzlich geht man aber überall davon aus, dass du nach 10 Jahren (Sek I) entweder eine Ausbildung machst und dann zur Berufsschule musst oder eine weiterführende Schule besuchst bis du 18 bist.
Ich sage mal so, die Berufsbildende Schule (BBS) hat mit mehreren Universitäten in DE Kooperationen, diese Unis sind auch nicht gerade irrelevant im internationalem Bild. Ich möchte eine etwas exotischere Ausbildung (Bereich Naturwissenschaft) absolvieren, die 2 Jahre benötigt. Parallel hierzu kann ich die FHR erwerben. Da ich mich bzgl. der BBS reichlich informiert habe, ist mir der Stundenplan und Alltag bewusst. Ich habe mir bereits einen Weg festgelegt und möchte diesen auch betreten. Hierfür finde ich die allg. HSR nicht attraktiv.
Ich möchte keine unnötigen Seitenfächer (PoWi, Ethik, Erdkunde, Musik, Kunst, uvm.) belegen und mich 2 Jahre dadurch quälen. Und da mir mein Weg bekannt ist, möchte ich auf eine BBS wechseln, da ich am Ende an einer bekannte Uni studieren kann und Praxiserfahrung mitbringe, als auch Punkte fürs Studium in der BBS sammele.
Tut mir leid, falls das etwas zu viel war, aber da schaut man einmal kurz weg und da kommt so ein Berg an Text beisammen.
Kurze Ergänzung - ja, ich bin Minderjährig, aber gilt die Schulpflicht noch an der gymnasialen Oberstufe? Ich habe bereits den erweiterten Sek. I