Ist das Sozialbetrug oder nicht ?

3 Antworten

Wie Hans schon sagte, wäre es Sozialbetrug in folgendem Beispiel.

  • Person A bezieht ALG II + Miete für eigene Wohnung
  • Person B bezieht ALG II + Miete für eigene Wohnung
  • Person A wohnt bei Person B = JC bezahlt für A Miete obwohl A seinen Aufenthalt woanders hat. Wäre Sozialbetrug.

Anders sieht es in folgendem Beispiel aus:

  • Person A bezieht ALG II + Miete für eigene Wohnung
  • Person B bezieht ALG II & zieht bei Person A ein.
  • Hier wäre es dann möglich sich als WG anzumelden, das JC wird aber ggf. rechtswidrig versuchen Person A & B in eine der Gemeinschaftsform reinzudrücken. Zb. Haushalts-, Einsteh- & Verantwortungs- oder eine gemeinsame Bedarfgemeinschaft, obwohl man nur eine WG sein will / ist.
  • Hier wäre es dann Ratsam sich dagegen zu wehren WENN man nur ein WG (Wohngemeinschaft) bilden will.
  • Das JC wäre jedoch Verpflichtet für Person B die volle zustehende Miete zu bezahlen, solange keine Überbezahlung stattfindet. Das heißt kostet die Wohnung 300 €, dann wären hier maximal ca. 150 € "im Rahmen" & vom JC auch zu zahlen. Hier wären bei einer WG also sowieso die 50:50-Regel anzuwenden.
  • Im Umkehrschluss bedeutet das also, Hamburg als Beispiel, dass bei einer Bruttokaltmiete von 495 € pro Ledige-Person, diese Summe x2 genommen werden könnte wenn man eine Wohnung als WG beziehen will. Wäre man keine WG wären hier nur 603 € maximal zu zahlen.
  • Macht man Falschangaben zur Gemeinschaftsform, meldet sich als WG an ist aber keine WG sondern eine der anderen Gemeinschaften, wäre das ebenfalls Sozialbetrug wenn es raus kommt.

Beide würden einen Betrug begehen, zumindest dann, wenn der andere vom Jobcenter auch seine KDU - Kosten der Unterkunft ( Warmmiete ) gezahlt bekommen würde.

Denn dem würden dann die KDU - nicht mehr zustehen und dem anderen nur noch 50 % von seiner Warmmiete, da es dann 2 und nicht mehr nur 1 Person im Haushalt wären.

Wenn das JC auf diese Weise zwei Wohnungen bezahlt, ist das selbstverständlich Betrug.