10 Antworten

Ja, das dürfen die.

Unter einem Platzverbot (= Platzverweis) versteht man eine Anordnung der Polizei, mittels derer eine Person zur Abwehr einer Gefahr, also Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, vorübergehend von einem Ort verwiesen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verboten wird.
In jedem Fall kann die Anordnung eines Platzverbotes nicht auf unbestimmte Dauer bzw. gar für immer erfolgen. Als Faustregel gilt, dass ein Platzverbot zumindest für mehrere Stunden zulässig ist. Soll die Anordnung für eine längere Zeit gelten, handelt es sich um ein Aufenthaltsverbot. Die Nichtbeachtung eines Platzverbotes ist im Regelfall weder straf- noch bußgeldbewehrt; sie kann aber seitens der Polizei zwangsweise durchgesetzt werden.

Es wird sich hierbei nicht um einen PLatzverweis sondern um ein Aufenthaltsverbot handeln.

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/30127/4806696

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht

Nix wird da gerichtlich geklärt bei, der Pozelant sagt: "Du hier weg!" und dann gilt das - ganz einfach.

Man kann das hinterher gerichtlich klären lassen, nur erstmal ist zu tun, was man befohlen bekommt, sonst wird der Platzverweis durchgesetzt - man wird eingesackt und mitgenommen.

Natürlich darf die Polizei einem Dealer einen Platzverweis erteilen. Oder denkst du der darf sein "Gewerbe" erst einmal weiter betreiben, bis er verurteilt ist?

Platzverweise darf die Polizei auch ohne richterliche Beschluss o.ä. aussprechen.

Woher ich das weiß: Eigene Erfahrung