ist das laut gesetz Körperverletzung ?

3 Antworten

Ja, ist es.

§ 223
Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Körperverletzung bedeutet juristisch, jemanden in seiner körperlichen Unversehrtheit zu beeinträchtigen.

Juristisch betrachtet ist auch eine Zahnbehandlung eine Körperverletzung, weil der Zahnarzt in deinem Gebiss herumbohrt. Nur ist es nicht strafbar, wenn oder weil du damit einverstanden bist.

Da dein Gegenüber mit dem Kick wahrscheinlich nicht einverstanden war, liegt sogar eine strafbare Körperverletzung vor, wenngleich die körperlichen Folgen sehr überschaubar geblieben sind und es nicht für Knast gereicht hätte.

Für schwere Angriffe gibt es die schwere Körperverletzung (mit erheblichen Schäden beiom Opfer) und die gefährliche Körperverletzung (unter Zuhilfenahme einer Waffe).

Jede Form von Berührung ist juristisch schon als Körperverletzung zu werten. (würde natürlich niemals angeklagt oder bestraft)

Wenn du einer Person aber bewusst Schmerzen zufügst, ist es vollkommen egal, ob dabei auch körperliche Wunden oder Flecken entstehen!


halloo122 
Beitragsersteller
 29.04.2025, 17:15

ok aber es gilt als leichte körperverltzung oder ?

Still  30.04.2025, 06:41
@halloo122

Die Verletzung mag gering sein, nicht desto trotz bist du ein Straftäter und der § selbst unterscheidet nicht bei den Folgen.

Das tritt erst bei "Schwerer Körperverletzung" in den Vordergrund.