Ist das auch vergewaltigen?
Vor ein paar Jahren hat ein junge mich so auf sein Bett gelegt und sich auf mir "gerieben" obwohl ich das nicht wollte und dann hat er jedem erzählt das mir das gefallen hat
Wusste er, dass Du es nicht wolltest, und hat er im weitesten Sinne etwas „eingeführt“?
Ich kann mich nicjt mehr zu 100% erinnern da es schon lange her ist leider
12 Antworten
Dazu hättest du ausdrücken müssen, dass du das nicht willst.
Davon schreibst du aber nichts. Von daher ist auch nicht von einer strafbaren Handlung auszugehen.
Nope. Nicht "nein" zu sagen ist nicht das selbe wie zuzustimmen.
Darf ich jetzt auch Frauen auf offener Straße misshandeln und muss mich nur beeilen dass sie nicht vorher "nein" sagen?
Dazu hättest du ausdrücken müssen, dass du das nicht willst.
Mit dieser Argumentation darf man mit KO-Tropfen alles machen. Es ist vielmehr so: Keine Zustimmung ist automatisch eine Ablehnung.
Steht beides nicht in deiner Fragestellung.
Es wäre daher sinnvoll, alle relevanten Daten in der Frage aufzunehmen.
relevant hier ist jetzt wie alt der typ zu der zeit war!
Bin kein Anwalt o.Ä., aber das geht eher in Richtung des sexuellen Missbrauchs. Weil du wurdest ja nicht zu einer Handlung gezwungen, sondern nur dafür "genutzt".
Dazu könnte eventuell auch noch üble Nachrede oder irgend sowas in der Art dazu kommen, weil er ja Sachen über dich behauptet, mit denen du nicht einverstanden bist.
Hoffe das war die richtige Wortwahl haha
Auf jeden Fall solltest du das definitiv zu einer Anzeige bringen - unabhängig vom Strafdelikt. Das kostet immer eine Menge Mut, ist aber der richtige Schritt.
Das ist sexuelle Belästigung und sexueller Missbrauch, sowie Verbreitung von Lügen, die dir schaden können. Eine Vergewaltigung ist nochmal ein klines Stück extremer. Trotzdem sag es deinen Eltern und sag ihm das es dir nicht gefallen hat, aber wahrscheinlich ist es jetzt schon verjährt
Ich war damals halt 6 und deswegen ist es wieder bisschen anders
Kommt drauf an, wie alt der Täter war. wenn er gleichalt war, dann war es vielleicht nur ein dummes Kinderspiel, wenn er älter oder sogar erwachsen war, dann könntest du ihn glaube ich noch anzeigen
Es war aber kein dummes Kinderspiel weil er mir zeigen wollte wie Erwachsene das machen als icj nein gesagt habe hat er mich trotzdem dazu gedrängt
ja wenn er erwachsen war, dann zeig ihn an und sag es deinen ELtern. Sexueller Missbrauch ist es defintiv
Man ist halt erst ab 14 strafmündig, das is das Ding :/
Und ob‘s verjährt ist ist auch so ne Sache, auch wenn die Person über 14 wäre.
ja ich auch nicht aber trotzdem mit ihren Eltern sprechen sollte sie!
Ist das auch vergewaltigen?
Nein ....
Begriffsdefinitionen:
Das währe Sexuelle Nötigung. Eine Vergewaltigung ist es rein rechtlich gesehen erst, wenn eine Vaginale Penetration stattgefunden hat. (Soweit ich weis soll diese Definition aber in nächster Zeit angepasst werden)
Hab ich aber und als 6 jährige kann man sich eben nicht so wehren wie als Erwachsene