Ist das als Nutzervorführung zu bewerten, wenn...?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, weil wenn der Nutzer dauerhaft gesperrt ist, so kann er sich nicht mehr einloggen und sich angesprochen und vorgeführt fühlen.

Man sollte denoch den inaktiven Nutzer Account besser nicht öffentlich namentlich erwähnen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Du kannst es melden und die Moderation entscheidet darüber.


DerBayer80  24.11.2024, 12:00

Was dann ungefähr so sinnvoll und hilfreich ist, wie sich den Finger in die Nase stecken und dabei Samba zu tanzen

Pixelated  24.11.2024, 12:04
@DerBayer80

Das liegt hier eher an der fehlenden klaren Linie für Moderatoren.

Je nachdem, welchen Moderator du hier erwischst, geht dann auch mal so einiges durch.

Aber welche Antwort soll man da geben, wenn das niemand so genau sagen kann?

Kommentar melden und beten, dass die Sterne günstig stehen.

DerBayer80  24.11.2024, 12:06
@Pixelated

Genau das meinte ich mit der klaren Linie. Ich hab das selbst ja schon mehrfach angeprangert und die Idee eingebracht, das hier mal einige vernünftig geschult gehören würden. Aber solange der Umsatz stimmt, ist das egal

Pixelated  24.11.2024, 12:09
@DerBayer80

Aber Vorsicht: Kritik an konkreten Moderationsentscheidungen könnte manchen Moderatoren übel aufstoßen 😉

Nicht, dass du noch jemanden erzürnst.

DerBayer80  24.11.2024, 12:20
@Pixelated

Du willst nicht wissen was ich in so manche Beschwerde bereits rein gepackt habe. Ebenso hab ich schon mehrfach eindeutige Rechtsverstöße die hier durchgewunken wurden, mit Screenshots und Verlinkung an die Medienaufsicht Bayern weiter geleitet. Leider hat sich, seit einigen internen Umstellungen bei GF vieles ins Negative gewandelt

Pixelated  24.11.2024, 12:35
@DerBayer80

Rechtsverstöße zu melden, habe ich mittlerweile aufgegeben, da man da bei GF vorsichtiger ist, als wenn man „nur“ einen Verstoß gegen die Richtlinien meldet.

Ich habe das Gefühl, man löscht eher Beiträge, die nur als Verstoß gegen die Richtlinien gemeldet werden als wenn man einen rechtliche Verstoß meldet. Denn da müsste man die Verstöße tatsächlich melden.

DerBayer80  24.11.2024, 12:42
@Pixelated

Ich bin da normal auch nicht so problematisch, bloß wenn es in Richtung Volksverhetzung geht oder Bedrohung, dann werde ich schwierig

Pixelated  24.11.2024, 12:43
@DerBayer80

Habe ich mal gemacht. Habe dann aber nie wieder was davon gehört. Und der Beitrag wurde auch nicht gelöscht.

Wenn Nutzer Namentlich erwähnt werden, verstößt es gegen die Richtlinien. Falls eine Beleidigung oder Erniedrigung vorliegt.

Solange kein Name dort steht kann man ja nur "vermuten" und "munkeln" wer das ist

Also würde ich so auf Anhieb spontan sagen NEIN ❌

Gruß Gummikugel

Ein Nutzer, der hier namentlich nicht mehr existiert, kann nicht vorgeführt, beleidigt oder bloßgestellt werden. Es gibt ihn ja nicht mehr.

Existiert das Profil mit seinem Nicknamen jedoch noch und ist das Profil lediglich inaktiv, kommt der User ja eh nicht mehr auf sein Profil rauf, er ist also praktisch auch nicht mehr existent.

Was nicht mehr existiert, kann sich auch nicht beleidigt, bloßgestellt oder vorgeführt fühlen oder werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung